Gegen den Auslieferungsbescheid von Faruk Ereren an die Türkei

Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen Faruk Ereren. Der 1955 geborene Mediziner Faruk Ereren kämpfte in der Türkei bereits während der Militärdiktatur der ‘ 80er Jahre an seiner Universität politisch aktiv gegen die faschistische Besetzung. Dabei wurde er mehrmals überfallen, angeschossen, festgenommen und von der Polizei gefoltert. Faruk verbrachte knappe 9 Jahre in Militärhaft, der er sich u.a. durch Todesfasten widersetzte. Später wurde er ständig beschattet und bedroht, sodass er sich schließlich – psychisch schwer krank – entschloss, aus dem Land zu flüchten.

2007 wurde er in Deutschland verhaftet, mit der Anschuldigung „führendes Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ zu sein. Die Anklage der Bundesanwaltschaft beruht weitgehend auf türkischem Beweismaterial. Obwohl darin auch unter Folter entstandene Geständnisse enthalten sind, wird dieses Material vom Gericht als Beweismittel anerkannt.

Seit fast drei Jahren befindet sich Faruk somit in Isolationshaft und hat am 29. Januar 2010 den Auslieferungsbescheid an die Türkei erhalten. Seine Gründe für politisches Asyl wurden in keinster Weise gewürdigt, und so sieht er sich erneut der Gefahr menschenunwürdiger Behandlung und systematischer Folter bei „erschwerter lebenslanger Haft“ in der Türkei ausgesetzt. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf verletzt Grundrechte, die in der UN-Menschenrechtscharta allen Menschen garantiert ist. Deutschland macht sich damit zum Handlanger des Folter-Systems Türkei.

Das Gericht nun begründet seine Zustimmung zum türkischen Auslieferungsersuchen damit, dass Faruk Ereren in der Türkei wegen seiner durch Folter entstandenen chronischen Erkrankung möglicherweise entlassen wird.

Der von Faruk erhobene Einwand, ihm drohe im Falle seiner Verurteilung eine sogenannte ‚erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe bis zum Tod‘, ohne dass die Möglichkeit einer bedingten Strafaussetzung beziehungsweise vorzeitigen Entlassung aus dem Strafvollzug bestünde, bleibt unberücksichtigt. Doch eine Auslieferung von Faruk Ereren verstößt gegen unabdingbare Grundsätze der deutschen Verfassung. Die beabsichtigte Auslieferung von Faruk Ereren ist mit Art. 3 der Menschenrechtskonvention unvereinbar. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in vergleichbaren Fällen – zuletzt in seinem Beschluss vom 16.01.2010 – 2BvR 2299/09 – entschieden, dass eine Mitwirkung der deutschen Behörden an einer Auslieferung angesichts solcher Strafen mit Artikel 1 Abs.1 und Artikel 2 Abs.1 des Grundgesetzes unvereinbar und verfassungswidrig ist!

Darin sind sich alle demokratischen Organisationen aus der Türkei einig: Anhand dieses Auslieferungsurteils soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, mit dem einer Vielzahl politisch aktiver Menschen die Auslieferung/Abschiebung in die Türkei droht.

Wir fordern daher:
Keine Auslieferung von Faruk Ereren an das Foltersystem Türkei!
Sofortige Freilassung von Faruk Ereren!