Buchhandlungen verstoßen gegen das Waffengesetz?

Er­klä­rung zur Durch­su­chungs­wel­le in Ber­li­ner lin­ken Buch- und In­fo­lä­den

Was bis­her ge­schah

Am 13. Juli 2010 er­schie­nen Be­am­te des Lan­des­kri­mi­nal­amts Ber­lin in den Buch­lä­den oh21 und Schwar­ze Risse, sowie im In­fo­la­den M99. Sie durch­such­ten die Räume nach den zu­letzt er­schie­nen zwei Aus­ga­ben der Sze­ne­zeit­schrift In­te­rim (Nr. 713 + 714) und be­schlag­nahm­ten die ge­fun­de­nen Ex­em­pla­re und die Com­pu­ter. Ei­ni­ge der ein­ge­zo­ge­nen Ar­beits­ge­rä­te konn­ten erst nach drei Tagen beim LKA („Ab­tei­lung Links­ex­tre­mis­mus“) wie­der ab­ge­holt wer­den. Es war nicht das erste Mal, dass sich Jus­tiz und Po­li­zei macht ihrer aus­üben­den Ge­walt Zu­tritt zu lin­ken Läden und Ein­rich­tun­gen ver­schaff­ten und diese nach den Zeit­schrif­ten In­te­rim, Pris­ma, Ra­di­kal, nach Pla­ka­ten, Flug­blät­tern und elek­tro­ni­schen Daten durch­such­ten. In­ner­halb des letz­ten Jah­res wur­den die Läden von Schwar­ze Risse fünf­mal, der In­fo­la­den M99 vier­mal und der Buch­la­den oh21 und der An­ti­fa-​La­den Fu­si­on/Red Stuff zwei­mal durch­sucht.

Wei­ter­hin kam es im Rah­men eines Er­mitt­lungs­ver­fah­rens wegen der Zeit­schrift Pris­ma zu einer Haus­durch­su­chung beim Do­main­in­ha­ber der In­ter­net­sei­te projektwerkstatt.​de und in Folge der staat­li­chen Re­pres­si­on zur vor­über­ge­hen­den Ab­schal­tung der In­ter­net­sei­te durch den Pro­vi­der JP­Ber­lin.1 Des­wei­te­ren wur­den im Zu­sam­men­hang mit der Suche nach Ver­ant­wort­li­chen für die an­ti­mi­li­ta­ris­ti­sche Web­sei­te bamm.​de eine Pri­vat­woh­nung in Ber­lin sowie die Ser­ver­räu­me des Ber­li­ner In­ter­net-​Pro­vi­ders so36.​net durch­sucht.2 In Mün­chen wurde im Juli 2010 das Kafe Marat durch­sucht, um Ex­em­pla­re der In­te­rim und Ra­di­kal zu be­schlag­nah­men. Bei den meis­ten Raz­zi­en ging es um in­kri­mi­nier­te Zeit­schrif­ten. Be­grün­det wur­den sie jedes Mal mit dem § 130a StGB „An­lei­ten zu Straf­ta­ten“ in Ver­bin­dung mit § 40 Waf­fenG (Ver­bo­te­ne Waf­fen in­klu­si­ve des Ver­bots, sol­che her­zu­stel­len oder zur ihrer Her­stel­lung auf­zu­for­dern).3

Buch­hand­lun­gen ver­sto­ßen gegen das Waf­fen­ge­setz?

Neu an den jüngs­ten Durch­su­chungs­be­schlüs­sen vom 13. Juli ist, dass die Ge­schäfts­füh­rer der je­wei­li­gen Buch- bzw. In­fo­lä­den als Be­schul­dig­te auf­ge­führt wer­den. Die Staats­an­walt­schaft be­haup­tet, die Be­schul­dig­ten hät­ten die Aus­ga­ben der In­te­rim selbst aus­ge­legt und seien über den In­halt in­for­miert ge­we­sen. Die Vor­wür­fe „Auf­for­de­rung zu Straf­ta­ten“ und „Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz“ wer­den nun nicht nur gegen die Re­dak­ti­on der Zeit­schrif­ten, son­dern gegen die Buch­händ­ler er­ho­ben! Buch­händ­le­rin­nen und an­de­re La­den­be­trei­be­rin­nen sol­len ver­ant­wort­lich ge­macht wer­den für den In­halt der von ihnen ver­trie­be­nen Schrift­stü­cke.

Die Staats­an­walt­schaft be­kräf­tig­te auf Nach­fra­ge eines An­walts, dass es ihr Ernst ist mit die­sem Vor­stoß: Sie strebt ein Ge­richts­ver­fah­ren an, das die bis­he­ri­ge Recht­spre­chung re­vi­die­ren soll. Diese geht bis­her davon aus, dass Buch­händ­ler zu wenig Kon­troll­mög­lich­kei­ten haben, um die Recht­mä­ßig­keit der In­hal­te der von ihnen an­ge­bo­te­nen Bü­cher und Zeit­schrif­ten zu be­ur­tei­len; daher könne ihnen keine „Tat­herr­schaft“ zu­ge­spro­chen wer­den. Wir haben es also mit einer po­li­ti­schen In­itia­ti­ve der Staats­an­walt­schaft zu tun, die, so sie Er­folg haben soll­te, die Mög­lich­kei­ten zur staat­li­chen Ver­fol­gung von po­li­ti­schen Ge­dan­ken und Ein­stel­lun­gen aus­wei­ten wird. So, wie der §130a keine kon­kre­te Tat unter Stra­fe stellt, son­dern die „An­lei­tung“ zu einer sol­chen schon zur Straf­tat macht, wird nun ver­sucht, vom blo­ßen Vor­han­den­sein be­stimm­ter Schrift­stü­cke auf deren in­halt­li­che Be­für­wor­tung durch die La­den­be­trei­ber zu schlie­ßen und diese zu kri­mi­na­li­sie­ren. An­geb­lich – siehe Ar­ti­kel 5 Grund­ge­setz – fin­det eine Zen­sur nicht statt, dafür aber ak­ti­ve Ver­un­si­che­rung und Ein­schüch­te­rung, wenn Händ­le­rIn­nen und Le­se­rIn­nen nicht wis­sen kön­nen, ob das ra­di­ka­le Blatt, das sie in Hän­den hal­ten nicht mor­gen schon kri­mi­na­li­siert wer­den wird, und sie
gleich mit.4

Oli­ver Tol­mein schrieb 1987 an­läss­lich der Wie­der­ein­füh­rung des §130a: „Er­schwert wer­den soll da­durch die Selbst­ver­stän­di­gung der au­ßer­par­la­men­ta­ri­schen Op­po­si­ti­on. Ein öf­fent­li­cher Mei­nungs­aus­tausch über Ak­tio­nen soll weit­ge­hend ver­hin­dert und zu­gleich der An­schein, es werde Zen­sur geübt, um­gan­gen wer­den. So ver­ord­net man Selbst­zen­sur.“

„Der Skan­dal fängt an, wenn die Po­li­zei ihm ein Ende setzt.“
Karl Kraus

Es geht der Staats­an­walt­schaft aber nicht nur um eine ge­richt­li­che Ver­ur­tei­lung. Ob sie mit ihrem Schuld­kon­strukt vor Ge­richt Er­folg haben wird, ist auch un­ge­wiß. Wie im Fall des §129a – „Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung“ – haben wir es beim §130a mit einem so­ge­nann­ten Er­mitt­lungs­pa­ra­gra­phen zu tun, des­sen Zweck nicht zu­letzt darin be­steht die Szene zu durch­leuch­ten, indem er u.a. die Staats­an­walt­schaft dazu er­mäch­tigt, Läden, Com­pu­ter und Woh­nun­gen durch­su­chen zu las­sen.

Schon hier ist das Ziel die Ab­schre­ckung. Al­lein die Dro­hung, ra­di­ka­le Teile der lin­ken Op­po­si­ti­on zu kri­mi­na­li­sie­ren, soll das Um­feld ent­so­li­da­ri­sie­ren und Spal­tungs­pro­zes­se för­dern. Es war nie das Ziel der Durch­su­chun­gen und Be­schlag­nah­mun­gen, be­stimm­te Zeit­schrif­ten­aus­ga­ben mög­lichst voll­stän­dig aus dem Ver­kehr zu zie­hen. Denn an vie­len Orten, an denen die in­kri­mi­nier­ten Pu­bli­ka­tio­nen ver­mu­tet wer­den könn­ten, ist die Po­li­zei of­fi­zi­ell nicht auf­ge­taucht. Linke Buch­lä­den aber sind Schnitt­stel­len zwi­schen der brei­ten Öf­fent­lich­keit und lin­ken Strö­mun­gen und Sub­kul­tu­ren. Da­durch pro­vo­zie­ren sie die staat­li­chen
Re­pres­si­ons­or­ga­ne. Sie wer­den an­ge­grif­fen, um Be­rüh­rungs­ängs­te zu ver­brei­ten.

Für die Buch­hand­lun­gen be­deu­ten Durch­su­chun­gen, be­schlag­nahm­te Com­pu­ter und ge­richt­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zudem Ex­tra­kos­ten und Ex­tra­ar­beit. Wir gehen davon aus, dass die­ser öko­no­mi­sche Druck die Be­reit­schaft der Buch­hand­lun­gen för­dern soll, als vor­ge­la­ger­te Zen­sur­be­hör­de für Sze­ne­ver­öf­fent­li­chun­gen zu agie­ren. Die ein­schüch­tern­de Wir­kung der Durch­su­chun­gen mag sogar um so stär­ker sein, je dürf­ti­ger ihre An­läs­se sind – und je häu­fi­ger sie ach­sel­zu­ckend und ohne öf­fent­li­che Re­ak­tio­nen hin­ge­nom­men wer­den.

„Man darf im sehr spä­ten Ka­pi­ta­lis­mus fast alles sagen oder den­ken, aber nichts tun.“
Diet­mar Dath

Die po­li­tisch mo­ti­vier­te straf­recht­li­che Ver­fol­gung lin­ker Grup­pen und Pu­bli­ka­tio­nen als Ge­walt­tä­ter bzw. -​blät­ter fällt auf den ex­tre­mis­mus­theo­re­tisch ge­nähr­ten Boden. Als „ex­tre­mis­ti­sche Ge­fahr“ wer­den Linke mit Rech­ten gleich­ge­stellt und auf ein po­li­zei­li­ches Pro­blem für „die Mitte“ der Ge­sell­schaft re­du­ziert. In die­sen Kon­text passt auch die vom Ta­ges­spie­gel-​Jour­na­lis­ten Has­sel­mann ver­faß­te Mel­dung zu den Durch­su­chun­gen am 13. Juli 2010: „Nach­dem In­te­rim die An­lei­tung für den Bau einer Bombe ge­bracht hatte, durch­such­ten Be­am­te die Re­dak­ti­on. Auch gegen einen rechts­ex­tre­men On­line-​Ver­sand in Mar­zahn
ging die Po­li­zei vor.“

In den be­schlag­nahm­ten Zeit­schrif­ten wur­den u.a. An­lei­tun­gen zum Bau eines Mo­lo­tow-​Cock­tails, eines Brand­sat­zes und eine Er­klä­rung zu einem An­schlag auf einen Geld­au­to­ma­ten ver­öf­fent­licht. Vor­geb­lich sind es sol­che An­lei­tun­gen zu Ge­walt­ta­ten, die Po­li­zei und Jus­tiz auf den Plan rufen. Aber Bau­an­lei­tun­gen für Mo­lo­tow­cock­tails und Brand­sät­ze sind in Zei­ten des In­ter­nets nicht unter Ver­schluss zu hal­ten, indem ein paar Zei­tun­gen ein­kas­siert wer­den. Die Ding­fest­ma­chung der ge­druck­ten Ex­em­pla­re soll viel­mehr der Selbst­dar­stel­lung der Po­li­zei als Kämp­fer gegen „linke Ge­walt“ Glaub­wür­dig­keit und Dra­ma­tik ver­lei­hen. Die Fo­kus­sie­rung auf „Ge­walt“ ist seit jeher das Mit­tel, um links­ra­di­ka­le Kri­tik und Pra­xis als Ver­bre­chen zu dif­fa­mie­ren.

„Ge­walt“ wird vom Staat äu­ßerst se­lek­tiv ver­folgt. Kein Staats­an­walt schrei­tet ein, wenn die bür­ger­li­chen Me­di­en oder ein bür­ger­li­cher Funk­tio­när wie Thilo Sar­ra­zin die Ge­sell­schaft zur Ge­walt­tä­tig­keit an­lei­ten, indem sie Chau­vi­nis­mus, Ras­sis­mus und so­zia­len Hass schü­ren. Was ist ein Be­ken­ner­schrei­ben zu einem An­schlag auf einen Bank­au­to­ma­ten ge­gen­über einem Sys­tem, das in immer mehr Be­rei­chen, der Ar­beit, der Schu­le, den Be­hör­den und den Me­di­en die Angst re­gie­ren lässt, mit Zwang den Sta­tus Quo im In­ne­ren auf­recht er­hält, mit Krieg Au­ßen­po­li­tik macht und sich auf Kos­ten von Men­schen­le­ben das wach­sen­de Elend der Welt vom Leib hält?

Ob eine Äu­ße­rung als „An­lei­tung zu Straf­ta­ten“ oder „Volks­ver­het­zung“ ver­stan­den und ver­folgt wird, hängt immer we­ni­ger von ihrem In­halt ab, und immer mehr von dem Kon­text, in dem diese Aus­sa­ge ge­trof­fen wird. Die heu­ti­ge Ge­sell­schaft hat für um­stürz­le­ri­sche Reden und Schrif­ten etwas übrig, so­lan­ge sich der Ra­di­ka­lis­mus auf die kul­tu­rel­len Spiel­wie­sen der Feuille­tons, der Thea­ter-​ und Kon­gress­sä­le be­schränkt. Ra­di­ka­le Kri­tik an den Ver­hält­nis­sen wird dort zu­ge­las­sen, wo nie­mand Ernst damit macht, diese Ver­hält­nis­se ab­zu­schaf­fen.

An Orten aber, an denen aus Wor­ten und Stim­men eine or­ga­ni­sier­te Kraft wer­den könn­te, ist die Re­pres­si­on zur Stel­le.

Linke Buch­lä­den ver­trei­ben Bü­cher, Bro­schü­ren und Flug­blät­ter, die die po­li­ti­schen Ver­hält­nis­se ana­ly­sie­ren, kri­ti­sie­ren und Hand­lungs­op­tio­nen dis­ku­tie­ren – aus un­ter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven, aber mit dem Ziel einer ra­di­ka­len Ver­än­de­rung der Ge­sell­schafts­ord­nung.

Dafür sol­len sie kri­mi­na­li­siert wer­den. Von die­sem Kri­mi­na­li­sie­rungs­ver­such müs­sen sich alle be­trof­fen füh­len, „die nicht ein­ver­stan­den sind, und es auch noch wagen woll­ten, ihr Miß­fal­len öf­fent­lich kund­zu­tun.“ (O. Tol­mein)

Wir las­sen uns nicht ein­schüch­tern und wir wer­den uns nicht selbst zen­sie­ren!

Ver­tei­di­gen wir un­ab­hän­gi­ge und un­kon­trol­lier­te Me­di­en!

Für eine mi­li­tant de­mo­kra­ti­sche linke Öf­fent­lich­keit!

M99, oh21, Schwar­ze Risse

1 Auf der Seite war eine PDF-​Da­tei mit Aus­schnit­ten der Zeit­schrift ein­ge­stellt.

2 Auf der Seite bamm.​de, die bei SO36.​NET ge­hos­tet ist, war ein Flyer ein­ge­stellt, der zum „Scham­pus­s­au­fen“ beim Tod von Bun­des­wehr­sol­da­ten auf­rief.

3 Im Fall der an­ti­mi­li­ta­ris­ti­schen In­ter­net­sei­te sowie einem an­ti­mi­li­ta­ris­ti­schen Flyer wur­den die Maß­nah­men mit „Volks­ver­het­zung“ be­grün­det und eine Durch­su­chung im An­ti­fa-​La­den Red Stuff wg. des Blo­cka­de­auf­rufs gegen den Na­zi­auf­marsch in Dres­den mit „Auf­ruf zu Straf­ta­ten“.

4 Es gibt noch an­de­re Me­tho­den der Zen­sur, wenn z.B. linke Pu­bli­ka­tio­nen – wie ak­tu­ell wie­der das Ge­fan­ge­nen Info – mit An­zei­gen wegen Ver­leum­dung und ähn­li­chem über­zo­gen wer­den und sie zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt wer­den, die ihre Exis­tenz ge­fähr­den.