Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder
Eine Initiative gegen Beugehaft von Ortsgruppen des ODT Nord-Ost

Auch nach über 30 Jahren gibt der Staat keine Ruhe. Seit der Diskussion über eine Begnadigung von Christian Klar im Frühjahr 2007 ist das staatliche Interesse am juristisch bisher nicht aufgeklärten Fall um dien Tod des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback neu entflammt.

Weil Buback junior erklärt hat, unbedingt wissen zu wollen, welche Person auf seinen Vater geschossen hat, wurden die Ermittlungen offiziell wieder aufgenommen. Als besonders verdächtig wird ex-RAF-Mitglied Verena Becker, welche einst mit dem Verfassungsschutz zusammen arbeitetet, eingestuft. Gegen sie wurde Anklage wegen Beteiligung an der Tat erhoben.

Es wird erwartet, dass der Prozess in den nächsten Monaten in Stuttgart beginnt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden bereits zwei ehemalige Mitglieder der RAF als ZeugInnen geladen. Da beide vor der Bundesanwaltschaft die Aussage verweigert haben, droht ihnen nun Beugehaft. Der sofortige Vollzug wurde zunächst durch Beschwerden vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vorübergehend gestoppt. Mittlerweile wurden die Beschwerden jedoch abgelehnt und die ZeugInnen erneut zur Anhörung geladen. Ob und wann die GenossInnen in Beugehaft genommen werden, ist nicht 100%ig vorhersagbar. Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob die Vorgeladenen nach der verweigerten Aussage wieder freikommen, ein weiteres Mal vorgeladen und verhört werden oder ob sie nach der Anhörung sofort in Haft kommen. Die Bedrohung der Beugehaft ist für unsere GenossInnen momentan akut.

Sobald Beugehaft angeordnet wird, muss der zurückgelassenen Alltag der Inhaftierten organisiert werden: Es muss weiterhin die Wohnung der Betroffenen bezahlt werden, da über eine Haftentlassung ebenso willkürlich entschieden wird wie über die Anordnung der Beugehaft. Das Gericht hat jeden Tag die Möglichkeit die ZeugInnen zu entlassen, auch ohne dass Aussagen gemacht werden. Daneben müssen alle anderen Verpflichtungen der Betroffenen wie z.B. Unterhaltspflichten übernommen werden. Außerdem ist eine anwaltliche Betreuung an dieser Stelle erforderlich, welche eine zusätzliche finanzielle Belastung der Inhaftierten darstellt.. Und sogar der Staat verlangt von den Betroffenen für Bereitstellung der Knastzelle und seiner Angestellten bis zu 60 Euro pro Tag. Daher ruft die Rote Hilfe e.V. zu Spenden auf, die auf folgendes Konto eingezahlt werden können:

Kontoinhaberin:Rote Hilfe e.V.
Konto Nr: 191 100 462
Postbank Dortmund
BLZ: 440 100 46
Verwendungszweck: Beugehaft

Zeigt euch außerdem solidarisch mit den Betroffenen durch Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und was euch noch so einfällt.

Was ist eigentlich Beugehaft?

Nach § 70 der Strafprozessordnung kann Ordnungsgeld oder Beugehaft (juristisch „Erzwingungshaft“ genannt) gegen ZeugInnen verhängt werden, die ohne ein Aussageverweigerungsrecht zu besitzen, vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Aussage verweigern. Die Haft dauert maximal sechs Monate und darf in einem Verfahren nur einmal gegenüber der/dem Betroffenen verhängt werden. Beugehaft als Mittel der Einschüchterung und Entsolidarisierung der ZeugInnen wird vor allem bei § 129/129a/129b-Verfahren gegen linke Gruppen eingesetzt. Dies gibt sogar die Bundesanwaltschaft zu, die sich einst wie folgt äußerte: „Ein wesentlicher Grund dafür [Anm.: unaufgeklärte Aktionen] ist das Verhalten von Sympathisanten, die in der Erfüllung ihrer strafprozessualen Pflichten eine zu verneinende Kooperation mit dem Staatsschutz sehen. Deshalb muss die kollektive Aktion über das Mittel der Beugehaft gebrochen werden.“

Keine Zusammenarbeit mit den Repressionsbehörden – Anna und Arthur halten’s Maul!