Gegen jede verdachtslose Speicherung von Kommunikationsdaten

Pressemitteilung von Andrej Hunko, Mitglied der Fraktion Die Linke im Bundestag:

„Die EU-Kommission ignoriert die Urteile von höchsten Gerichten in Rumänien, Deutschland, Bulgarien, Zypern und der tschechischen Republik. Ihre Kommissarin Cecilia Malmström setzt sich über den Widerstand europäischer Bürgerrechtsgruppen und den Sachverstand von NetzaktivistInnen hinweg“, kommentiert Andrej Hunko die heutige Vorstellung eines Evaluierungsberichts zur sogenannten „Vorratsdatenspeicherung“ durch die EU-Kommission.

Die EU-Richtlinie sieht die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten von 500 Millionen Bewohnerinnen der Europäischen Union vor. Internetprovider und Telefonanbieter werden zur Überwachung ihrer NutzerInnen gezwungen. Auch wenn die Richtlinie „umgearbeitet“ würde, sei sie laut Kommission gültig und müsse umgesetzt werden. Ansonsten drohe Deutschland wie zuvor Schweden ein Vertragsverletzungsverfahren.

Hunko weiter: „Die ,Vorratsdatenspeicherung‘ ist zum Symbol einer Auseinandersetzung um die Freiheit der Privatsphäre, der Vertraulichkeit der Telekommunikation und der freien Meinungsäußerung geworden. Anscheinend
wollen sich Hardliner wie der neue deutsche Innenminister durchsetzen, der die Brisanz der verdachtslosen Überwachung von Kommunikationsdaten mit dem neuen Begriff ,Mindestspeicherung‘ übertünchen will.

Die EU-Kommission stellt in ihrem als ,Evaluationsbericht‘ getarnten Papier selbst eklatante Mängel und Risiken bei der Umsetzung ihrer Richtline zur ,Vorratsdatenspeicherung‘ fest. KritikerInnen sollen indes mit einer kürzeren Speicherfrist besänftigt werden, wie sie jetzt auch von der liberalen deutschen Justizministerin favorisiert wird.

Mir ist kein Land bekannt, in dem die Aufklärungsrate von Straftaten durch eine polizeiliche Auswertung der Daten signifikant gestiegen wäre. Ich traue der in der ,Evaluation‘ vorgelegten Einschätzung zudem nicht, da Statistiken aus Mitgliedsstaaten ohne Überwachung von Kommunikationsdaten nicht berücksichtigt wurden.

Es fehlt der ,Vorratsdatenspeicherung‘ an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Ich erwarte von der Bundesregierung, das angedrohte Vertragsverletzungsverfahren nicht als Vehikel zum Durchpeitschen der Richtlinie zu instrumentalisieren.

Von der EU-Kommission fordere ich, dass sie dem offensichtlich besseren Sachverstand netzpolitischer AktivistInnen Rechnung trägt, ihre zunehmende digitale Überwachung aufgibt und sich zuallererst an Prinzipien wie Datenschutz und Datensparsamkeit orientiert“.

Evaluationsbericht der europäischen Kommission (geleakt, englisch): http://www.alexander-alvaro.de/archives/1904/test-2

Schattenbericht von European Digital Rights (englisch): http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf

Früherer Schattenbericht des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (englisch):
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/data_retention_effectiveness_report_2011-01-26.pdf