Urteil in „militante-gruppe“-Prozess bestätigt

BGH verwirft Revision – Urteil
rechtskräftig: Wer die Macht hat, hat das Recht

Liebe Freundinnen und Freunde des Einstellungsbündnisses:

Scheiss Nachrichten heute von uns: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das
Urteil gegen Axel, Florian und Oliver bestätigt. Für die drei im Oktober
2009 zu drei und dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten
Genossen bedeutet die Entscheidung, dass sie in den nächsten Wochen mit
einer Ladung zum Haftantritt rechnen müssen.

Auf unserer Webseite haben wir dazu eine Presseerklärung veröffentlicht
und die Entscheidung kommentiert:

Weitere Informationen zu den Verfahren und der Solidaritätsarbeit gibt
es in unserem Buch über die §129-Ermittlungen und den Prozess wegen
Mitgliedschaft in der militanten gruppe veröffentlicht (Titel: ?Das
zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen?, ISBN 978-3-942885-00-3).

Das Einstellungsbündnis bittet weiterhin um Geldspenden für anstehende
Rechtsmittel und Haft auf eines der beiden folgenden Konten:
– Thomas Herzog,
Postbank Essen,
Konto-Nr.: 577 701 432, BLZ: 360 100
43, Verwendungszweck: Sonderkonto
– Rote Hilfe e.V.,
GLS-Bank, Konto-Nr.: 4007 238 317, BLZ: 430 609 67,
Verwendungszweck: Repression 31.7.2007