Zeugen-Vorladungen von GenossInnen in Stammheim – Beugehaft droht!

Ab dem 10. März 2011 sind insgesamt 11 ehemalige Militante der Roten Armee Fraktion (RAF) als Zeugen in Stammheim vorgeladen worden: Günther Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler Adelheid Schutz, Brigitte Mohnhaupt, Waltraud Liewald, Knut Folkers, Sieglinde Hoffmann, Rolf Clemens Wagner, Irmgard Möller und Siegfried Haag. Die Genossinnen und Genossen hatten bereits angekündigt, dass sie auch als Zeuge/in keine Aussage machen werden. Die Möglichkeit von Beugehaft gegen sie ist nun akut.

Seit dem 30. September 2010 läuft nun schon der neue Mammut-Prozess im bekannten und berüchtigten Prozessbunker in Stuttgart-Stammheim, der eigens für Verfahren gegen die RAF gebaut wurde. Mittlerweile wird aber im Landgericht Stuttgart weiter verhandelt. Vordergründig angeklagt ist mit Verena Becker eine ehemalige Aktivistin der RAF, die während ihrer Haft zeitweise mit dem Verfassungsschutz kooperiert hat. Das Kollektiv der RAF-Gefangenen hatte 1983 die Zusammenarbeit mit ihr beendet. Nach unzähligen Verhandlungstagen, bei denen dutzende Akten gewälzt und neu aufgenommen worden sind, werden nun die Genossinnen und Genossen vorgeladen, sodass Beugehaft akut im Raum steht.

Bereits im Mai 2010 hatten ehemalige Aktivistinnen und Aktivisten der RAF in dem Papier „Von uns keine Aussagen!“ deutlich gemacht, dass es von ihnen keine Kooperation mit den staatlichen Repressionsbehörden in dieser Form geben wird. Aktuell steht nun im Raum, ob die als Zeuginnen und Zeugen vorgeladenen das Recht zu Schweigen nach §55 StPO nutzen können, weil sie sich Möglichweise selbst belasten würden, oder ob sie in Beugehaft („Erzwingungshaft“) genommen werden. Sobald Beugehaft angeordnet wird, müssen aber alle Dinge des Alltages der Inhaftierten organisiert und vor allem auch bezahlt werden.

Wir rufen deshalb auch weiterhin zu Spenden auf! Macht auf den Fall aufmerksam, organisiert Sammlungen, Soli-Partys, Infoveranstaltungen und was euch sonst noch einfällt!

Weitere Infos: hier.