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Aufruf in Sachen Radikalenerlass

Liebe Genossinnen und Genossen,
zum 40. Jahrestag des Radikalenerlasses wollen wir mal wieder an die fehlende Aufarbeitung und Rehabilitierung der Genossen erinnern. Ein Aufruf von Menschen, die in den 70er und 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts mit Berufsverbot belegt waren, findet sich unter: weiterlesen

Veranstaltungstipp: „Chilli con Kino“

Wann: Freitag, 23. September, 18.00 Uhr
Wo: Erich-Kästner-Str. 12, Königs Wusterhausen

Imbiss * Film * Diskussion

veranstaltet von: Alternativer Projektraum, Rote Hilfe, Sozialforum

Eintritt frei, Spenden zugunsten von Repressionsbetroffenen erwünscht

„Anna und Arthur halten`s Maul“-auch als ZeugInnen!

Um den Repressionsorganen des Staates keinen Einblick in die eigenen Strukturen zu gewähren und sich selbst und andere vor Repression zu schützen, gilt in der Linken seit Langem strömungsübergreifend das „Anna und Arthur halten’s Maul“-Prinzip.
Dennoch geschieht es immer wieder, dass Menschen bei der Polizei Aussagen machen, um entweder ihre eigene ›Unschuld‹ zu beweisen oder weil sie eingeschüchtert sind. Auch bei der Staatsanwaltschaft wird geredet, vor Gerichten werden Zeugenaussagen gemacht … Gefördert wird ein solches Verhalten von Gruppen die einen »kreativen Umgang mit Polizei und Justiz« propagieren und damit von Repression Betroffenen das Gefühl vermitteln, die Polizei mit harmlosen Aussagen im Verhör ›austricksen‹ zu können.

Aber: Es gibt keine ›harmlosen‹ Aussagen!

Jede Äußerung hilft der Polizei bei ihren Ermittlungen, entweder gegen dich oder gegen andere. Scheinbar ›entlastende‹ Aussagen können entweder andere belasten, oder der Polizei Tipps geben, nach weiteren Beweisen gegen dich zu suchen oder sie zu erfinden.

Deshalb: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft konsequente Aussageverweigerung!

Unser Genosse K. war noch nicht lange im linken politischen Spektrum aktiv, als er sich an einer Demo gegen Naziterror beteiligte. Nur wenige Wochen später erhielt er eine schriftliche Vorladung der Polizei. Er wurde aufgefordert, in einem Strafverfahren gegen einen anderen Genossen als Zeuge auszusagen. Diesem Genossen wurde vorgeworfen, sich bei der Demo mit einer Transparentstange gegen einen Polizeiangriff verteidigt zu haben.
Leider besprach K. die Vorladung weder mit uns noch meldete er sich bei der „Roten Hilfe“ oder einem Anwalt, sondern ging unvorbereitet zur Vernehmung und machte dort auch eine Aussage. Dabei belastete er zwar niemanden. Er bestätigte der Polizei aber u.a., dass unser Genosse an der Demo teilgenommen und dabei auch ein Transparent getragen hat. Erst als K. eine Vorladung zur gerichtlichen Hauptverhandlung gegen unseren Genossen erhalten hatte, informierte er uns, schaltete einen Anwalt ein, berief sich nach dessen Rat auf sein Auskunftsverweigerungsrecht und beantragte Unterstützung durch die „Rote Hilfe“.
Da Genosse K. gegen das „Anna und Arthur halten’s Maul“-Prinzip verstoßen hat, kann er von der „Roten Hilfe“ als Organisation keine Unterstützung erhalten.
Als Ortsgruppe der „Roten Hilfe“ sind wir dennoch solidarisch mit ihm. Wir glauben ihm, wenn er sagt, er habe angenommen, mit seiner Aussage niemandem zu schaden. Und wir halten ihm seine Unerfahrenheit und seine Bereitschaft, vor Gericht keine Aussage zu machen, zu Gute. Wir haben ihm aber deutlich gesagt, dass er sich falsch verhalten hat. Allein schon die Mitteilung, dass der Genosse, gegen den die Polizei ermittelte, an der besagten Demo teilgenommen hat, hätte ein wichtiges Indiz in der Beweisführung gegen diesen Genossen sein können. Vielleicht hatte die Polizei bis dahin ja nur den Verdacht, aber kein sicheres, beweisbares Wissen darüber, dass unser Genosse der gesuchte „Täter“ war?!
Wir haben ihm auch gesagt, dass er als Zeuge weder verpflichtet ist, polizeilichen Vorladungen Folge zu leisten noch dort Aussagen zu machen. Die Staatsanwaltschaft kann zwar erzwingen, dass Zeugen zur Vernehmung erscheinen, hat aber keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn diese zur Sache schweigen. Nur bei Aussageverweigerung vor Gericht droht Zeugen theoretisch Beugehaft von bis zu 6 Monaten; praktisch wurde von dieser Sanktionsmöglichkeit bisher aber nur Gebrauch gemacht, wenn in Strafverfahren hohe Freiheitsstrafen drohten. Grundsätzlich ist es daher auch für Zeugen relativ risikolos, die Aussage zu verweigern.
Auch unserem Genossen K. ist jetzt klar: „Anna und Arthur halten’s Maul“! Und er weiß nun, dass Solidarität nur funktionieren kann, wenn die Gruppe über Strafverfahren, die die politische Arbeit betreffen, sofort informiert wird und ein Anwalt und die „Rote Hilfe“ eingeschalten werden.

Spenden für die Anwaltskosten unseres Genossen können unter dem Zahlungsgrund „Aussageverweigerung“ auf das Konto des „Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Königs Wusterhausen“ Nr. 4007238318 bei der GLS-Bank, BLZ: 43060967 überwiesen werden.

Urteil in „militante-gruppe“-Prozess bestätigt

BGH verwirft Revision – Urteil
rechtskräftig: Wer die Macht hat, hat das Recht

Liebe Freundinnen und Freunde des Einstellungsbündnisses:

Scheiss Nachrichten heute von uns: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das
Urteil gegen Axel, Florian und Oliver bestätigt. Für die drei im Oktober
2009 zu drei und dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten
Genossen bedeutet die Entscheidung, dass sie in den nächsten Wochen mit
einer Ladung zum Haftantritt rechnen müssen.

Auf unserer Webseite haben wir dazu eine Presseerklärung veröffentlicht
und die Entscheidung kommentiert:

Weitere Informationen zu den Verfahren und der Solidaritätsarbeit gibt
es in unserem Buch über die §129-Ermittlungen und den Prozess wegen
Mitgliedschaft in der militanten gruppe veröffentlicht (Titel: ?Das
zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen?, ISBN 978-3-942885-00-3).

Das Einstellungsbündnis bittet weiterhin um Geldspenden für anstehende
Rechtsmittel und Haft auf eines der beiden folgenden Konten:
– Thomas Herzog,
Postbank Essen,
Konto-Nr.: 577 701 432, BLZ: 360 100
43, Verwendungszweck: Sonderkonto
– Rote Hilfe e.V.,
GLS-Bank, Konto-Nr.: 4007 238 317, BLZ: 430 609 67,
Verwendungszweck: Repression 31.7.2007

Gegen jede verdachtslose Speicherung von Kommunikationsdaten

Pressemitteilung von Andrej Hunko, Mitglied der Fraktion Die Linke im Bundestag:

„Die EU-Kommission ignoriert die Urteile von höchsten Gerichten in Rumänien, Deutschland, Bulgarien, Zypern und der tschechischen Republik. Ihre Kommissarin Cecilia Malmström setzt sich über den Widerstand europäischer Bürgerrechtsgruppen und den Sachverstand von NetzaktivistInnen hinweg“, kommentiert Andrej Hunko die heutige Vorstellung eines Evaluierungsberichts zur sogenannten „Vorratsdatenspeicherung“ durch die EU-Kommission.

Die EU-Richtlinie sieht die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten von 500 Millionen Bewohnerinnen der Europäischen Union vor. Internetprovider und Telefonanbieter werden zur Überwachung ihrer NutzerInnen gezwungen. Auch wenn die Richtlinie „umgearbeitet“ würde, sei sie laut Kommission gültig und müsse umgesetzt werden. Ansonsten drohe Deutschland wie zuvor Schweden ein Vertragsverletzungsverfahren.

Hunko weiter: „Die ,Vorratsdatenspeicherung‘ ist zum Symbol einer Auseinandersetzung um die Freiheit der Privatsphäre, der Vertraulichkeit der Telekommunikation und der freien Meinungsäußerung geworden. Anscheinend
wollen sich Hardliner wie der neue deutsche Innenminister durchsetzen, der die Brisanz der verdachtslosen Überwachung von Kommunikationsdaten mit dem neuen Begriff ,Mindestspeicherung‘ übertünchen will.

Die EU-Kommission stellt in ihrem als ,Evaluationsbericht‘ getarnten Papier selbst eklatante Mängel und Risiken bei der Umsetzung ihrer Richtline zur ,Vorratsdatenspeicherung‘ fest. KritikerInnen sollen indes mit einer kürzeren Speicherfrist besänftigt werden, wie sie jetzt auch von der liberalen deutschen Justizministerin favorisiert wird.

Mir ist kein Land bekannt, in dem die Aufklärungsrate von Straftaten durch eine polizeiliche Auswertung der Daten signifikant gestiegen wäre. Ich traue der in der ,Evaluation‘ vorgelegten Einschätzung zudem nicht, da Statistiken aus Mitgliedsstaaten ohne Überwachung von Kommunikationsdaten nicht berücksichtigt wurden.

Es fehlt der ,Vorratsdatenspeicherung‘ an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Ich erwarte von der Bundesregierung, das angedrohte Vertragsverletzungsverfahren nicht als Vehikel zum Durchpeitschen der Richtlinie zu instrumentalisieren.

Von der EU-Kommission fordere ich, dass sie dem offensichtlich besseren Sachverstand netzpolitischer AktivistInnen Rechnung trägt, ihre zunehmende digitale Überwachung aufgibt und sich zuallererst an Prinzipien wie Datenschutz und Datensparsamkeit orientiert“.

Evaluationsbericht der europäischen Kommission (geleakt, englisch): http://www.alexander-alvaro.de/archives/1904/test-2

Schattenbericht von European Digital Rights (englisch): http://www.edri.org/files/shadow_drd_report_110417.pdf

Früherer Schattenbericht des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (englisch):
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/data_retention_effectiveness_report_2011-01-26.pdf

Reissen wir die Mauern ein, die uns trennen

18. März – Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen

Der 18. März als Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an die Tradition der ArbeiterInnenbewegung an.

Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen. Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt.
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Informationen über Inhalte, Aktionen und Termine: hier.

Termin:
SOLIDARITÄTSKONFERENZ FÜR DIE FREIHEIT DER POLITISCHEN GEFANGENEN
Samstag | 19.03.2011 | ab 12.00 Uhr
Im SFE (Mehringhof), Gneisenaustr. 2a, 10961 Berlin/Kreuzberg
Weitere Infos: hier.