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Zeugen-Vorladungen von GenossInnen in Stammheim – Beugehaft droht!

Ab dem 10. März 2011 sind insgesamt 11 ehemalige Militante der Roten Armee Fraktion (RAF) als Zeugen in Stammheim vorgeladen worden: Günther Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler Adelheid Schutz, Brigitte Mohnhaupt, Waltraud Liewald, Knut Folkers, Sieglinde Hoffmann, Rolf Clemens Wagner, Irmgard Möller und Siegfried Haag. Die Genossinnen und Genossen hatten bereits angekündigt, dass sie auch als Zeuge/in keine Aussage machen werden. Die Möglichkeit von Beugehaft gegen sie ist nun akut.

Seit dem 30. September 2010 läuft nun schon der neue Mammut-Prozess im bekannten und berüchtigten Prozessbunker in Stuttgart-Stammheim, der eigens für Verfahren gegen die RAF gebaut wurde. Mittlerweile wird aber im Landgericht Stuttgart weiter verhandelt. Vordergründig angeklagt ist mit Verena Becker eine ehemalige Aktivistin der RAF, die während ihrer Haft zeitweise mit dem Verfassungsschutz kooperiert hat. Das Kollektiv der RAF-Gefangenen hatte 1983 die Zusammenarbeit mit ihr beendet. Nach unzähligen Verhandlungstagen, bei denen dutzende Akten gewälzt und neu aufgenommen worden sind, werden nun die Genossinnen und Genossen vorgeladen, sodass Beugehaft akut im Raum steht.

Bereits im Mai 2010 hatten ehemalige Aktivistinnen und Aktivisten der RAF in dem Papier „Von uns keine Aussagen!“ deutlich gemacht, dass es von ihnen keine Kooperation mit den staatlichen Repressionsbehörden in dieser Form geben wird. Aktuell steht nun im Raum, ob die als Zeuginnen und Zeugen vorgeladenen das Recht zu Schweigen nach §55 StPO nutzen können, weil sie sich Möglichweise selbst belasten würden, oder ob sie in Beugehaft („Erzwingungshaft“) genommen werden. Sobald Beugehaft angeordnet wird, müssen aber alle Dinge des Alltages der Inhaftierten organisiert und vor allem auch bezahlt werden.

Wir rufen deshalb auch weiterhin zu Spenden auf! Macht auf den Fall aufmerksam, organisiert Sammlungen, Soli-Partys, Infoveranstaltungen und was euch sonst noch einfällt!

Weitere Infos: hier.

Krebsverdacht bei Leonard Peltier – Appell ans Weiße Haus Kampagnen der Tokata -LPSG RheinMain

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, Freundinnen und Freunde,
Mitkämpferinnen und Mitkämpfer im Kampf für die Freiheit Leonard Peltiers und für Menschenrechte weltweit – bitte nehmt Euch ausreichend Zeit den folgenden Text zu lesen.*

Seit mehreren Wochen kursieren Meldungen über eine mögliche Krebserkrankung des indianischen AIM (American Indian Movement)- und Menschenrechtsakti-visten und politischen Gefangenen Leonard Peltier. Nach ausführlichen Gesprächen mit Peltiers Verteidigungskomitee, dem LPDOC (Leonard Peltier Defense Offense Committee) geben wir hiermit folgende Einschätzung bekannt und fordern Euch auch
auf unten näher ausgeführten zu Aktionen auf:

Bereits seit längerem (2009) mehren sich Anzeichen/Symptome Leonard Peltier an Prostatakrebs erkrankt sein könnte. Im Rahmen der bisherigen Untersuchungen wurde dies zwar noch nicht diagnostisch bestätigt, aber dies sagt in mehrfacher Hinsicht nichts aus: die bislang erfolgten medizinischen Checks waren völlig unzureichend und die tatsächlich notwendigen, unabhängigen und medizinisch
kompetenten Untersuchungen für eine verbindliche Diagnostik werden seit Monaten verschleppt. In diesem Zeitraum haben sich nicht nur die Symptome weiter verschärft, sondern insgesamt hat sich Peltiers Gesundheitszustand verschlechtert.
Blicken wir zurück, so ist dies nicht das erste Mal, das Peltier aufgrund unzureichender medizinischer Versorgung und Behandlung beinahe gestorben wäre. Als Peltier (66), der dieses Jahr seit 35 Jahren inhaftiert ist, 1995 in Folge einer stümperhaften Kieferoperation fast verblutete und für 14 Tage ins Koma verfiel, waren es anschließend weltweite Proteste, die eine adäquate Behandlung durch die Mayoklinik ermöglichten. Bereits zu dieser Zeit mehrten sich die Stimmen, die von einer Todesstrafe in anderer Form, nämlich der medizinischen
Unter- bzw. Nichtversorgung gerade politischer Gefangener, sprach.
Aktuell bitten das Leonard Peltier Defense Offense Committee (LPDOC) und Tokata – LPSG RheinMain (seit Januar 2011 offizielles deutsches LPDOC-Chapter) um Briefe, Faxe, Mails oder auch Telefonate an das Weiße Haus mit dem Ziel, dass Peltier für eine längst überfällige Biopsie an die Mayo-Klinik überwiesen wird.
Desweiteren geht es natürlich auch weiterhin um die Forderung nach Peltiers sofortiger Haftentlassung. Machen wir uns klar, wir treten zur Zeit in eine Kampagne ein, in der es schlicht um Leonard Leben geht, analog unserer Kampagnen bevor der drohenden Hinrichtung Mumia Abu – Jamals. Und machen wir uns noch etwas klar, das FBI hat stets darauf gepocht, dass nur ein toter Peltier den Knast verlässt.

Was tun?

1.)Wir schlagen zum einen die Teilnahme an der Kampagne vor, zu der das LPDOC aufruft. Erbeten werden vor allem *_Telefonate und
Faxe, aber auch Briefe oder Mails an das Weiße Haus_*. Wenn ihr keine individuellen Briefe schreiben könnt oder wollt, nutzt bitte
den von der Gesellschaft für bedrohte Völker im Anhang beigefügten Musterbrief (danke an Euch und Dich, Yvonne). So schwer dies
Euch auch fallen mag, wichtig ist es auf jeden Fall, kurze, höfliche und sachliche Briefe zu schreiben und keine Anschuldigungen,
Vorwürfe oder harte Kritik zu äußern.
Bitte keine Anrufe und Schreiben mehr direkt an die Haftanstalt in Lewisburg, dort hat die erste Protestwelle bereits Wirkung gezeigt.
Nun kommt es auf die Positionierung der Politik an.

2.)Wir rufen zu einer *_weltweiten Email- und Telefonaktion_* auf und zwar genau
*_am Sonntag, den 6. Februar 2011_*.
Dies ist der Tag an dem Leonard Peltier seit 35 Jahren inhaftiert ist. Emails und Anrufe im oben beschriebenen Sinne sollen an diesem Tag
die Leitungen im Weißen Haus massenhaft aus aller Welt erreichen und zeigen, dass die internationale Solidarität mit Peltier ungebrochen ist.
Wenn hundertausende Emails und Anrufe eingehen wird dies ein unübersehbares Zeichen sein, dass Peltier nicht vergessen ist.

3.)Tokata- LPSG RheinMain e. V./official LPDOC-Chapter for Germany plant für den Tag davor, den
*_Samstag, 5. Februar 2011 in Frankfurt am Main eine Demonstration und Informationskundgebung_*
ausgehend von der Hauptwache zum US-Generalkonsulat in Frankfurt am Main, Giessener Str. Geplanter Demotreff:
12:00 Uhr Hauptwache Frankfurt am Main. Den endgültigen Treff- und Zeitpunkt erfahrt ihr in den nächsten Tagen.

* Weitere Aktionen sind in Vorbereitung,*
*z. B. Unterschriftenübergabe beim US-Generalkonsulat in Frankfurt, Supportkonzerte u. a. mit TM Stevens (Bassist bei Miles Davis,
James Brown, Joe Cocker, Tina Turner, The Pretenders u.a.)und Black Byrd McKnight (Gitarrist bei Miles Davis, Herbie Hancock,
Ice Cube, Red Hot Chili Peppers u. a.)& SchockaZooloo am 25.2.2011 im KJK Sandgasse Offenbach am Main (in Planung)-
auf Ankündigungen achten. Der Erlös des Konzertes geht jeweils zu 50% an die Kampagnen für Leonard Peltier und zur Unterstützung
deutsch-indianischer Jugendprojekte*

Für alle, die näheres zu Leonard Peltier und seinen Fall erfahren wollen,
weiter:
dann:
und:
sowie:
unsere Homepage ist leider immer noch nicht aktualisiert, wird jedoch in den nächsten Tagen in neuem Format erscheinen (danke an Jonathan)
http://www.freepeltier-lpsgrheinmain.de/ bzw. www.tokata-lpsg.de

Die neuen Unterschriftenlisten für Leonard Peltier können über uns ab sofort bezogen werden.
Wir unterstützen den Aufbau neuer Leonard Peltier Unterstützergruppen in Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz. Ihr wollt wissen, wie es geht und was Ihr machen müsst. Wir beraten Euch und klären Eure Zulassung.
Hier der Anhang aus dem Schreiben der GfbV unter Berücksichtigung des letzten Aufrufs des LPDOC. Ihr könnt im Falle, dass Euer Englisch in Schrift und Sprache nicht ausreicht auf den unten folgenden Musterbrief zurück greifen und
diesen auch als Text für Eure Anrufe nutzen!!!

Nach Angaben des LPDOC sind „reale“ Briefe besonders wirkungsvoll. Wenn es Ihnen möglich ist, schreiben Sie daher bitte individuelle höflich und sachlich formulierte Briefe oder drucken Sie unseren Musterappell aus und versenden Sie ihn per Post oder Fax oder rufen sie an. Vergessen Sie nicht, sich dabei auf Peltiers Registriernummer
„Leonard Peltier #89637-132″ zu beziehen ….

Die Adresse:

The White House

President Barack Obama

1600 Pennsylvania Avenue

Washington, DC 20500

USA

Beschwerdetelefon:001202-456-1111
Fax: 001 202-456-2461

E-Mail: president@whitehouse.gov

Web Form: http://www.whitehouse.gov/contact
Musterbrief

Dear Mr. President,

I am writing to you today to express my deep concern about the state of
health of Mr. Leonard Peltier, federal prisoner #89637-132, currently
detained at USP Lewisburg. Mr. Peltier, who turned 66 in September 2010,
has exhibited symptoms of prostate cancer for over a year. But it needed
months of pressure by attorneys until he finally underwent blood tests
in June 2010. Those results were not made available until early November
2010. A biopsy was indicated which was ordered by a physician and
approved by the prison. However, the biopsy has not been performed. The
delay in testing, diagnosis, and treatment is unacceptable and
constitutes medical neglect. In accordance with the above mentioned
arguments, I hereby strongly urge you to see to it that Mr. Peltier will
be transferred to the Mayo Clinic without further delay.

Furthermore, I urgently ask you to grant Executive Clemency to Mr.
Peltier. I truly believe that Mr. Peltier was wrongfully convicted for
the 1975 killing by shooting of two Federal Bureau of Investigation
agents. U.S. prosecutors have repeatedly acknowledged that they did not
and cannot prove Peltier’s guilt and the appellate courts have cited
numerous instances of investigative and prosecutorial misconduct in this
case. Evidence was withheld and witnesses were intimidated.

Sincerely

Freie Übersetzung:

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ich schreibe Ihnen, weil ich sehr besorgt bin über den
Gesundheitszustand von Mr. Leonard Peltier, Bundesgefangener #89637-132,
der zurzeit im US-Gefängnis Lewisburg einsitzt. Mr. Peltier, der im
September 2010 seinen 66. Geburtstag hatte, leidet seit mehr als einem
Jahr unter Symptomen von Prostatakrebs. Erst nachdem Anwälte Monate lang
Druck ausgeübt hatten wurden im Juni 2010 entsprechende Bluttests
durchgeführt. Erst Anfang November wurden deren Ergebnisse bekannt. Eine
darin empfohlene Biopsie wurde von einem Arzt angeordnet und dies wurde
vom Gefängnis bestätigt. Dennoch wurde die Biopsie bislang nicht
durchgeführt. Diese Verzögerungen bei Bluttest, Diagnose und Behandlung
ist nicht akzeptabel und verletzt die ärztliche Sorgfaltspflicht. Ich
bitte Sie daher eindringlich dafür zu sorgen, dass Mr. Peltier ohne
umgehend in die Mayo-Klinik verlegt wird.

Darüber hinaus fordere ich Sie eindringlich auf, Mr. Peltier zu
begnadigen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass er zu unrecht für den
Tod zweier FBI-Agenten verurteilt wurde, die 1975 während einer
Schießerei zu Tode kamen. Mehrfach haben Staatsanwälte zugegeben, dass
sie Peltiers Schuld nicht nachgewiesen haben und auch nicht nachweisen
können. Appellationsgerichte haben mehrere Beispiele für Amtsmissbrauch
bei der Ermittlung und Strafverfolgung in seinem Fall angeführt.
Entlastungsbeweise wurden zurückgehalten, Zeugen wurden eingeschüchtert.

Hochachtungsvoll

Der Kampf geht weiter! – Freiheit für alle politischen Langzeitgefangenen!

Mehrere tausend Aktivisten der linken Bewegung sitzen weltweit in den Knästen. Der Staat reagiert mit aller Härte auf die politischen Gefangenen, welche ihre politische Identität bewahrt haben und sich weiter der linken und revolutionären Bewegung zugehörig fühlen. Die unbezwingbare Haltung dieser politischen Gefangenen macht sie für die bürgerliche Gesellschaft zu einer Gefahr. Auch weil sie weiterhin zu ihren Zielen stehen und nicht kleinbeigeben, bleiben sie inhaftiert. Manche von ihnen sind innerhalb der linken Bewegung in Vergessenheit geraten, ihre politischen Strukturen haben sich zum Teil aufgelöst, trotzdem kämpfen sie immer noch für eine Perspektive jenseits des Kapitalismus. Sie dürfen als Teil unserer linken Bewegung nicht vergessen werden und wir müssen uns konsequent für Freiheit einsetzen.
Die Rote Hilfe Ortsgruppen Berlin und Königs Wusterhausen unterstützen deshalb die Kampagne der Secours Rouge International für die Freiheit von politischen Gefangenen, die bereits über ein Jahrzehnt im Knast sitzen und keine Perspektive haben, die nächsten Jahre entlassen zu werden. Als Beispiel für die zahlreichen Langzeitgefangenen werden im Folgenden sechs Gefangene dargestellt.

Mumia Abu-Jamal
Seit 27 Jahren sitzt der afroamerikanische Aktivist Mumia Abu-Jamal in den USA in der Todeszelle. Er wurde eingesperrt und verurteilt wegen Mord an einem Polizisten, denn er nicht begangen hat. Mumia kämpft seit seiner frühesten Jugend – damals als Pressesprecher der Black Panther Party in Pennsylvania– und bis heute als freier Journalist – gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Infos unter www.mumia-hoerbuch.de

Marco Carmenisch
Seit 19 Jahren sitzt der Öko-Anarchist in Gefängnissen in Italien und der Schweiz. Verurteilt wurde er, weil er im Rahmen der Anti-AKW-Bewegung der 80er Jahre, militante Aktionen durchgeführt haben soll. Desweiteren wurde ihm vorgeworfen auf der Flucht 1980 einen Grenzpolizisten erschossen zu haben. Im Knast führte er seine politische Aktivität fort und beteiligte sich an mehreren Hungerstreiks für die Verbesserung der Situation der politischen Gefangenen. Infos unter: www.rhi-sri.org

Georges Ibrahim Abdallah
Seit 26 Jahren sitzt der libanesische kommunistische Aktivist im Knast in Frankreich. Angeklagt wurde er wegen Besitz von gefälschten Papieren. Aufgrund von amerikanischem und israelischem Druck wurde er zu lebenslänglich (in Frankreich für 15 Jahre) verurteilt, mit der Begründung die Fraction Armees Revolutionnaires Libanasis (FARL) gegründet zu haben und bei der Planung von militanten Aktionen beteiligt gewesen zu sein. Er setzt sich bis heute für eine sozialistische Perspektive im Nahen Osten ein. Seit 9 Jahren ist seine Haftstrafe abgelaufen, trotzdem ist er nicht freigekommen. Infos unter: www.liberonsgeorges.over-blog.com

Muhabbet Kurt
Seit 12 Jahren sitzt die kommunistische Aktivistin im Knast in der Türkei. In einem 11-jährigen Prozess wurde sie zu lebenslänglich verurteilt, mit dem Vorwurf der Beteiligung der Besetzung eines Radios in Istanbul und einem Schusswechsels mit der Polizei. 1998 wurde sie als „Mitglied der MLKP“ verhaftet und in der Haft vergewaltigt. Sie stand zu ihrer kommunistischen Überzeugung und spielte eine zentrale Rolle bei der Kampagne von Gefangenen gegen die Folter in Form von Vergewaltigung. Infos unter: www.mlkp.info

Xaime Simon Quintela „Moreno“
Xaime Simón Quintela ist seit 25 Jahren im Gefängnis. Er wurde 1960 in Vigo geboren und hat die Hälfte seines Lebens in Gefängnissen verbracht. Er engagierte sich zunächst im gewerkschaftlichen Kampf und für die Freiheit der politischen Gefangenen. 1984 wurde er ein Militanter der 1975 gegründeten GRAPO (Gruppen des antifaschistischen Widerstands des 1. Oktober). Er wurde 1985 verhaftet und hätte 2006 freigelassen werden sollen. Infos unter: www.rhi-sri.org und http://www.presos.org.es/index.php

Leonard Peltier
Seit 34 Jahren sitzt der indianische Aktivist im Knast in den USA. Er beteiligte sich bei der militanten Bürgerrechtsbewegung American Indian Movement, welche sich für die Rechte, der in den US-Reservaten lebenden Indianer, einsetzt. Nach einer Schießerei mit FBI-Agenten in einem Reservat im Jahre 1975, wurde er zu zweimal lebenslänglich verurteilt. Leonard Peltier gilt als Symbolfigur des indianischen Widerstandes in der Gegenwart. Infos unter: www.aimovement.org

Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal

Unter dieser Überschrift veranstaltete die Ortsgruppe Königs Wusterhausen des Rote Hilfe e.V. und das Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal gemeinsam mit Unterstützern am 22.10.10 in der Kantine Erich- Kästner- Straße 12 einen Vortrags- und Diskussionsabend.
Die Veranstaltung war ein Beitrag zur Solidarität mit dem afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu- Jamal, einem politischen Gefangenen in den USA, der 1982 in einem manipulierten Schnellverfahren zum Tode verurteilt wurde, seitdem gegen seine Hinrichtung kämpft und dessen Leben heute mehr denn je bedroht ist.
Anton Reiner (Berlin), der Mumia am 29.04.2010 im Gefängnis SCI Greene in Waynesburg (Pennsylvania) besuchen konnte, berichtete über Mumia, sein Leben im Todestrakt, das Verfahren und sein ungebrochenes politisches Engagement.
Zur Person:
Mumia Abu-Jamal (Geburtsname Wesley Cook) wurde im April 1954 geboren. Im Alter von 14 Jahren nahm er an einer Protestdemonstration gegen den damaligen rassistischen Gouverneur von Alabama und Präsidentschaftskandidaten der Republikaner George Wallace teil. Er wurde von der Polizei misshandelt und in Haft genommen. Diese Erfahrung brachte ihn zur Black Panther Party. Ein Jahr später gründete er mit politischen Gesinnungsgenossen den Ortsverein der Black Panthers in Philadelphia und avancierte zu dessen Pressesprecher.
Später wurde er in die Redaktion der Parteizeitung nach Oklahoma berufen.
Wegen dieser politischen Aktivitäten setzte das FBI Mumia Abu Jamal im Jahre 1970 auf den politischen Sicherheitsindex und begann damit, ihn zu beschatten und alle seine Aktivitäten zu überwachen.
Bis zu seiner Verhaftung im Dezember 1981 wegen des angeblichen Polizistenmordes war Mumia nicht nur nicht vorbestraft, sondern trotz der ständigen Überwachung durch das FBI hatte man ihn nicht ein einziges Mal einer ungesetzlichen Handlung beschuldigen können. Aus seiner Akte beim FBI geht hervor, dass das FBI schon einmal versucht hatte, Mumia einen Mord anzuhängen, aber diese Sache wurde nicht weiter verfolgt, weil Mumia ein stichfestes Alibi nachweisen konnte.
Diese Versuche des FBI sind im Rahmen seines Counter Intelligence Programms (Verfassungsschutzprogramm) zu sehen. Dieses Programm wurde von dem Direktor des FBI, Edgar Hoover, am 25. August 1967 zur Eliminierung der systemkritischen radikalen Opposition in den Vereinigten Staaten eingeführt,
insbesondere der Black Panther Party und aller Gruppierungen oder Einzelpersonen, die das FBI als linksradikal einstufte. Das Programm umfasste solche Maßnahmen wie Mordanklagen mit gefälschten Beweismitteln, Herbeiführung von „Verkehrsunfällen“ und sogar Morde in staatlichem Auftrag. In den ersten drei Jahren des CoIntelPro des FBI wurden 31 Führer der Black Panther durch die Polizei getötet und über tausend inhaftiert.
Seit Ende der siebziger Jahre hat Mumia Abu Jamal in Philadelphia als Radiojournalist gearbeitet. Er machte sich einen Namen als unerbittlicher Kritiker der Stadtpolizei von Philadelphia, deren rassistische und brutale Übergriffe gegen Afroamerikaner und andere ethnische Minderheiten er immer wieder öffentlich scharf verurteilte.
Er wurde zum Präsidenten der Association of Black Journalists in Philadelphia gewählt, ist mit Peabody Award für besondere journalistische Leistungen ausgezeichnet worden und wurde von der Presse als „the voice of the voiceless“ (Die Stimme derjenigen, die sich kein Gehör verschaffen können) bezeichnet.
Der Tatvorwurf
Am 9. Dezember 1981 wurde der Polizeibeamte Daniel Faulkner von der Stadtpolizei von Philadelphia in der Innenstadt von Philadelphia angeschossen. Er starb etwa eine Stunde später an den Folgen seiner Schussverletzungen.
Dem Vorfall vorausgegangen war eine Verkehrskontrolle. Kurz vorher hatte der Polizeibeamte seine Einsatzzentrale über seinen Standort informiert und um einen Gefangenentransportwagen gebeten. Der Grund dafür ist unklar, weil der zu kontrollierende PKW lediglich eine Einbahnstraße in verkehrter Richtung befahren hatte, so dass mit einer Verhaftung eigentlich nicht zu rechnen war.
Im Fahrzeug saßen zwei Personen. Der Fahrer war Mumias Bruder, Billy Cook, der von dem Polizeibeamten Faulkner zum Aussteigen aufgefordert, kontrolliert und dabei mit einer Stabtaschenlampe auf den Kopf geschlagen wurde.
Diese Auseinandersetzung hat Mumia Abu Jamal beobachtet, der zufällig in seinem Taxi am Vorfallort vorbeikam. Er hielt an und rannte auf den Polizeibeamten und seinen Bruder zu.
Der weitere Hergang ist unklar. Fest steht, dass Officer Faulkner von einem Schuss in den Rücken getroffen wurde und danach einen Kopfschuss ins Gesicht erhielt, an welchem er kurze Zeit nach dem Vorfall starb.
Mumia wurde von dem Polizisten in die Brust getroffen und schwer verletzt.
Das Verfahren
1982 wurde Mumia von einem Gericht in Philadelphia für den Tod des Polizeibeamten verantwortlich gemacht und zum Tode verurteilt. Das Verfahren gegen ihn war eine Farce. Staatsanwaltschaft und Gericht siebten systematisch schwarze Geschworene heraus, so das eine rein weiße Jury zustande kam.
Es wurde nicht bewiesen, dass die tödlichen Projektile aus Mumias Waffe stammten. Ein Geständnis, das Mumia auf dem Weg zum Krankenhaus – schwer verletzt – abgelegt haben soll, wurde nicht protokolliert, vielmehr gaben ein Polizist sowie die Sicherheitsbeauftragte des Krankenhauses erst Wochen nach dem Vorfall an, dass Mumia die Tat „gestanden“ habe.
Belastungszeugen wurden unter Druck gesetzt und manipuliert, Entlasungszeugen nicht gehört.
Laut Amnesty International stellt der Prozess einen Bruch internationaler Mindeststandards eines fairen Verfahrens dar.
Seither kämpft Mumia um einen neuen Prozess, in dem er zeigen kann, dass seine Verurteilung unbegründet ist. Gerade dies wird ihm bisher jedoch verweigert.
Für den 9. November 2010 wurde jetzt vor dem 3. US- Bundesberufungsgericht eine mündliche Anhörung angesetzt. Dort wird es aber nicht darum gehen, ob er schuldig ist oder unschuldig verurteilt wurde, sondern allein um die Frage, ob das Todesurteil bestehen bleibt oder ob es in einem neuen Juryprozeß in lebenslange Haft umgewandelt wird.
Mumias Kampf gegen Rassen- und Klassenjustiz
Mumia kämpft nicht nur um Gerechtigkeit für sich selbst, er ist auch Mitinitiator des Widerstands gegen die Todesstrafe und das unmenschliche Justiz- und Gefängnissystem der USA. Hierin liegt die besondere Bedeutung seines Wirkens und damit auch die besondere Notwendigkeit breiter internationaler Solidarität für ihn.
Per 1. September 2009 war in 35 der 50 Bundesstaaten der USA die Todesstrafe gesetzlich erlaubt. Bis dahin wurden seit ihrer Wiedereinführung 1976 1.171 Hinrichtungen mit-tels Giftspritze, elektrischem Stuhl, Erhängen oder Erschießen durchgeführt. 135 Personen mussten aus dem Todestrakt entlassen werden, weil sich nach der Verur-teilung (!) herausstellte, dass sie unschuldig sind. Dies geschah in vielen Fällen aber nicht wegen eines Berufungsverfahrens, sondern durch die freiwillige Arbeit von Ju-rastudenten, Detektiven und Journalisten, die gravierende Fehler aufdeckten. Die Todesstrafenpraxis in den USA ist rassistisch: Obwohl sie nur 13% der Bevölkerung stellen, sind Afroamerikaner mit 35% der Hingerichteten deutlich überproportional betroffen. Nach einer in Kalifornien durchgeführten Studie kommt es bei weißen Mordopfern ca. dreimal häufiger zu einem Todesurteil als bei schwarzen und ca. viermal häufiger als bei getöteten Latinos. Die Todesstrafe ist darüber hinaus extremer Ausdruck von Klassenjustiz: Vor allem Mordverdächtige aus den unteren sozialen Schichten sind von ihr betroffen, weil sie oft nur schlecht bezahlte Pflichtverteidi-ger zugewiesen bekommen, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind. In einigen Bun-desstaaten ist die Todesstrafe im Widerspruch zum humanitären Völkerrecht sogar für Jugendliche vorgesehen; seit 1985 wurden 22 Personen, die zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt waren, exekutiert. Die Hinrichtung von Geisteskranken wurde erst 2002 vom Obersten Gerichtshof der USA untersagt. Die oft jahrzehntelangen Berufungsverfahren, die einem Todesurteil folgen, bieten keinen effektiven Schutz gegen Fehlurteile, weil neue Beweise oder Zeugen, die die Verurteilten entlasten könnten – wie bisher in Mumias Fall – zumeist nicht zugelassen werden.
Mindestens 75 Menschen – so eine Expertenschätzung – wurden seit 1976 hingerichtet, obwohl ihre Schuld keineswegs feststand! Nicht zuletzt deshalb ist die Zustimmung zur Todesstrafe in den USA in den letzten Jahren gesunken. Auch die Zahl der jährlich verhängten Todesstrafen nimmt ab. Die Bewegung für die Abschaffung der Todesstrafe erstarkt. Das erkennen aber auch die Befürworter der Todesstrafe im US- Establishment und anderswo – und drängen darauf, Fakten zu schaffen.
Mumias Kampf richtet sich aber auch gegen die ökonomische Ausbeutung der Gefangenen in den zu einem Viertel privatisierten Gefängnissen. Obwohl die Kriminalitätsrate in den USA von 1987 bis 2007 um 25% gesunken ist, hat sich die Inhaftierungsrate in diesem Zeitraum verdreifacht.
Die USA sind inzwischen Weltmeister im Verhängen von Freiheitsstrafen. Mehr als 2,3 Mio. Frauen und Männer – 25% aller Gefangenen in der Welt – befinden sich in US- Gefängnissen.
Kein anderes Land der Welt – nicht einmal China mit mehr als viermal so viel Einwohnern – hat so viele Gefangene.
Mumia schrieb dazu: „Einer der Gründe, warum die USA auf diesem Gebiet absolut führend sind, ist die Tatsache, dass das Gefängnissystem in den vergangenen Jahrzehnten in einen bedeutenden Wirtschaftszweig umgewandelt wurde. Als Begleiterscheinung wurden viele neue Arbeitsplätze in neu gebauten Gefängniseinrichtungen geschaffen – gerade in ökonomisch schwachen Gegenden, in denen beispielsweise Bergbau und Schwerindustrie zusammengebrochen sind und in der Folge ein Arbeitslosenheer entstanden ist.“ 2009 bekannten sich zwei Richter in Penn-sylvania schuldig, von den Betreibern eines Privatgefängnisses Bestechungsgelder angenommen und als Gegenleistung Jugendliche zu hohen Strafen verurteilt zu haben. Die Gefangenen sind zur Arbeit verpflichtet, im Weigerungsfall drohen Sanktionen. Mit einiger Berechtigung kann das Gefängnissystem der USA als Weiterführung der Sklaverei bezeichnet werden.

Was können wir tun?

Schreibt an Mumia Abu-Jamal, AM 8335, SCI-Greene, 175 Progress Drive, Waynesburg, PA 15370, USA.
Jeder Brief und jede Karte sind immer auch ein politisches Zeichen gegenüber der US- Justiz.

Unterzeichnet die Petition an Präsident Obama, in welcher dieser aufgefordert wird, sich gegen die Todesstrafe für Mumia auszusprechen (http:www.petitiononline.com/mumialaw/petition.html).

Spendet für die Finanzierung des Verteidigerteams. Spendenkonto: Archiv 92, Son-derkonto Jamal, S.E.B. Bank Bremen, Konto- Nr.: 1008738701, BLZ: 29010111, Stichwort „Verteidigung“.

Tragt euch in die Alarmliste des Berliner Bündnisses Freiheit für Mumia Abu-Jamal ein.

Nehmt an der Free- Mumia- Demo zur US- Botschaft am 11.12.10, 14.00 Uhr in Berlin, Treffpunkt: Heinrichplatz teil.

Weitere Informationen gibts hier


Rote Hilfe e.V
Ortsgruppe Königs Wusterhausen

Jetzt nur nicht die Wut verlieren

29 Jahre Todestrakt – Freiheit für Mumia jetzt!
Seit 29 Jahren sitzt ein Journalist im Todestrakt – weil er gewagt hat, laut zu sagen, was ist.
Seit 29 Jahren ist ein Mensch von seinen Angehörigen isoliert –
weil Gefangene in seinem Land kaum Rechte haben.
Seit 29 Jahren ist ein Afroamerikaner ständig vom Tod bedroht –
weil die Todesstrafe das letzte Mittel einer untergehenden Gesellschaftsordnung ist.

weiterlesen:

Freiheit für Mumia Abu-Jamal!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Abschaffung der Todesstrafe weltweit!
Demonstration | Samstag 11. Dez. 2010 I 14:00 Heinrichplatz – Bln X-berg I
Abschluss – US Botschaft – Brandenburger Tor
Info:
www.mumia-hoerbuch.de

 

Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal

Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal
Freiheit für alle politischen Gefangenen

22. Oktober 2010 um 18:00 Uhr in
Königs Wusterhausen
Erich Kästner-Str. 12, Kantine

Veranstalter: Rote Hilfe e.V.
Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal
Alternativer Projektraum KW
Linkes KW – Newsletter

Der Eintritt ist frei. Um Spenden wird gebeten.

Lasst uns Mumias drohende Hinrichtung verhindern!

Seit über 28 Jahren sitzt Mumia Abu-Jamal in den USA in der Todeszelle. Verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, um ihn zum Schweigen zu bringen.
Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend – damals als Pressesprecher der Black Panther Party und bis heute als freier Journalist – gegen Rassismus, Polizeigewalt und Krieg. Vor allem die katastrophalen Auswirkungen herrschender Politik auf die Leidtragenden derselben stehen dabei in seinem Fokus. Sklaverei, Zwangsarbeit, Lynchjustiz, der gefängnisindustrielle Komplex sowie die Todesstrafe, der hauptsächlich Angehörige ethnischer Minderheiten zum Opfer fallen, sind bis heute ungelöste Fragen in der US-Gesellschaft. Mumia bringt diese Widersprüche immer aufs neue ins öffentliche Bewußtsein. Seine sog. „Waffen“ sind dabei die Schreibmaschine und das Mikrofon. In seinen viel beachteten Radio- und Zeitungskolumnen setzte sich Mumia stets für alle die ein, welche selbst kein Gehör in der medialen Öffentlichkeit erhalten. Schon Ende der 70iger Jahre erhielt Mumia neben journalistischen Auszeichnungen den Ehrennamen „The Voice Of The Voiceless“ – die Stimme der Unterdrückten.
Seine Verurteilung 1982 war eine Farce. Der Staatsanwalt siebte systematische schwarze Geschworene heraus, präsentierte manipulierte sowie frei erfundene Beweise und unterdrückte entlastendes Material. Ein offen rassistisch agierender Richter sorgte dafür, dass sämtliche Brüche der verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten durchkamen. Seit diesem Verfahren, dass laut Amnesty International „einen Bruch internationaler Mindeststandards fairer Verfahren“ darstellt, kämpft Mumia um genau das.
Im April 2009 verweigerte das höchste Gericht der USA mit nur zwei Worten dieses neue Verfahren: „Antrag abgelehnt“. Es ist eine so offen politische Entscheidung, dass sich das Gericht nicht einmal traut, eine Begründung zu veröffentlichen.
Im Januar 2010 fiel am Supreme Court die Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiedereinsetzung der Todesstrafe.
Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wurde insofern entsprochen, als das die Umwandlung der Todesstrafe in Lebenslänglich (so entschieden 2001 und 2008 an Bundesgerichten) aufgehoben wurde. Formal wurde der Fall ans 3. Bundesberufungsgericht zurückverwiesen mit der eindeutigen Empfehlung, die Todesstrafe auszusprechen.
Abu-Jamals Anwalt sagte dazu: »Wir haben jetzt Monate intensiver juristischer Auseinandersetzungen mit umfangreichen Schriftsätzen vor uns.« Dann wird das Bundesgericht entscheiden, und die widerstreitenden Parteien werden erneut in Berufung gehen, der Oberste Gerichtshof also in letzter Instanz noch einmal entscheiden müssen.

Das bedeutet zweierlei: Mumia Abu-Jamal ist nun noch bedrohter um sein Leben, als er es ohnehin schon war. Aber es zeigt auch, dass die verstärkten weltweiten Proteste der letzten Monate Wirkung zeigen: Das höchste Gericht der USA hat sich nicht getraut, selbst eine Entscheidung zu treffen und die Todesstrafe jetzt sofort einzuleiten.

Jetzt geht es darum, die Proteste weiter auszubauen um Mumias Leben zu retten.
Weiterhin relevant sind die beiden Petitionen an Obama und Justizminister Eric Holder:

http://www.petitidnonline.com/Mumialaw/petition.html http://www.iacenter.org/mumiapetition/

Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder
Eine Initiative gegen Beugehaft von Ortsgruppen des ODT Nord-Ost

Auch nach über 30 Jahren gibt der Staat keine Ruhe. Seit der Diskussion über eine Begnadigung von Christian Klar im Frühjahr 2007 ist das staatliche Interesse am juristisch bisher nicht aufgeklärten Fall um dien Tod des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback neu entflammt.

Weil Buback junior erklärt hat, unbedingt wissen zu wollen, welche Person auf seinen Vater geschossen hat, wurden die Ermittlungen offiziell wieder aufgenommen. Als besonders verdächtig wird ex-RAF-Mitglied Verena Becker, welche einst mit dem Verfassungsschutz zusammen arbeitetet, eingestuft. Gegen sie wurde Anklage wegen Beteiligung an der Tat erhoben.

Es wird erwartet, dass der Prozess in den nächsten Monaten in Stuttgart beginnt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden bereits zwei ehemalige Mitglieder der RAF als ZeugInnen geladen. Da beide vor der Bundesanwaltschaft die Aussage verweigert haben, droht ihnen nun Beugehaft. Der sofortige Vollzug wurde zunächst durch Beschwerden vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vorübergehend gestoppt. Mittlerweile wurden die Beschwerden jedoch abgelehnt und die ZeugInnen erneut zur Anhörung geladen. Ob und wann die GenossInnen in Beugehaft genommen werden, ist nicht 100%ig vorhersagbar. Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob die Vorgeladenen nach der verweigerten Aussage wieder freikommen, ein weiteres Mal vorgeladen und verhört werden oder ob sie nach der Anhörung sofort in Haft kommen. Die Bedrohung der Beugehaft ist für unsere GenossInnen momentan akut.

Sobald Beugehaft angeordnet wird, muss der zurückgelassenen Alltag der Inhaftierten organisiert werden: Es muss weiterhin die Wohnung der Betroffenen bezahlt werden, da über eine Haftentlassung ebenso willkürlich entschieden wird wie über die Anordnung der Beugehaft. Das Gericht hat jeden Tag die Möglichkeit die ZeugInnen zu entlassen, auch ohne dass Aussagen gemacht werden. Daneben müssen alle anderen Verpflichtungen der Betroffenen wie z.B. Unterhaltspflichten übernommen werden. Außerdem ist eine anwaltliche Betreuung an dieser Stelle erforderlich, welche eine zusätzliche finanzielle Belastung der Inhaftierten darstellt.. Und sogar der Staat verlangt von den Betroffenen für Bereitstellung der Knastzelle und seiner Angestellten bis zu 60 Euro pro Tag. Daher ruft die Rote Hilfe e.V. zu Spenden auf, die auf folgendes Konto eingezahlt werden können:

Kontoinhaberin:Rote Hilfe e.V.
Konto Nr: 191 100 462
Postbank Dortmund
BLZ: 440 100 46
Verwendungszweck: Beugehaft

Zeigt euch außerdem solidarisch mit den Betroffenen durch Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und was euch noch so einfällt.

Was ist eigentlich Beugehaft?

Nach § 70 der Strafprozessordnung kann Ordnungsgeld oder Beugehaft (juristisch „Erzwingungshaft“ genannt) gegen ZeugInnen verhängt werden, die ohne ein Aussageverweigerungsrecht zu besitzen, vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Aussage verweigern. Die Haft dauert maximal sechs Monate und darf in einem Verfahren nur einmal gegenüber der/dem Betroffenen verhängt werden. Beugehaft als Mittel der Einschüchterung und Entsolidarisierung der ZeugInnen wird vor allem bei § 129/129a/129b-Verfahren gegen linke Gruppen eingesetzt. Dies gibt sogar die Bundesanwaltschaft zu, die sich einst wie folgt äußerte: „Ein wesentlicher Grund dafür [Anm.: unaufgeklärte Aktionen] ist das Verhalten von Sympathisanten, die in der Erfüllung ihrer strafprozessualen Pflichten eine zu verneinende Kooperation mit dem Staatsschutz sehen. Deshalb muss die kollektive Aktion über das Mittel der Beugehaft gebrochen werden.“

Keine Zusammenarbeit mit den Repressionsbehörden – Anna und Arthur halten’s Maul!

Buchhandlungen verstoßen gegen das Waffengesetz?

Er­klä­rung zur Durch­su­chungs­wel­le in Ber­li­ner lin­ken Buch- und In­fo­lä­den

Was bis­her ge­schah

Am 13. Juli 2010 er­schie­nen Be­am­te des Lan­des­kri­mi­nal­amts Ber­lin in den Buch­lä­den oh21 und Schwar­ze Risse, sowie im In­fo­la­den M99. Sie durch­such­ten die Räume nach den zu­letzt er­schie­nen zwei Aus­ga­ben der Sze­ne­zeit­schrift In­te­rim (Nr. 713 + 714) und be­schlag­nahm­ten die ge­fun­de­nen Ex­em­pla­re und die Com­pu­ter. Ei­ni­ge der ein­ge­zo­ge­nen Ar­beits­ge­rä­te konn­ten erst nach drei Tagen beim LKA („Ab­tei­lung Links­ex­tre­mis­mus“) wie­der ab­ge­holt wer­den. Es war nicht das erste Mal, dass sich Jus­tiz und Po­li­zei macht ihrer aus­üben­den Ge­walt Zu­tritt zu lin­ken Läden und Ein­rich­tun­gen ver­schaff­ten und diese nach den Zeit­schrif­ten In­te­rim, Pris­ma, Ra­di­kal, nach Pla­ka­ten, Flug­blät­tern und elek­tro­ni­schen Daten durch­such­ten. In­ner­halb des letz­ten Jah­res wur­den die Läden von Schwar­ze Risse fünf­mal, der In­fo­la­den M99 vier­mal und der Buch­la­den oh21 und der An­ti­fa-​La­den Fu­si­on/Red Stuff zwei­mal durch­sucht.

Wei­ter­hin kam es im Rah­men eines Er­mitt­lungs­ver­fah­rens wegen der Zeit­schrift Pris­ma zu einer Haus­durch­su­chung beim Do­main­in­ha­ber der In­ter­net­sei­te projektwerkstatt.​de und in Folge der staat­li­chen Re­pres­si­on zur vor­über­ge­hen­den Ab­schal­tung der In­ter­net­sei­te durch den Pro­vi­der JP­Ber­lin.1 Des­wei­te­ren wur­den im Zu­sam­men­hang mit der Suche nach Ver­ant­wort­li­chen für die an­ti­mi­li­ta­ris­ti­sche Web­sei­te bamm.​de eine Pri­vat­woh­nung in Ber­lin sowie die Ser­ver­räu­me des Ber­li­ner In­ter­net-​Pro­vi­ders so36.​net durch­sucht.2 In Mün­chen wurde im Juli 2010 das Kafe Marat durch­sucht, um Ex­em­pla­re der In­te­rim und Ra­di­kal zu be­schlag­nah­men. Bei den meis­ten Raz­zi­en ging es um in­kri­mi­nier­te Zeit­schrif­ten. Be­grün­det wur­den sie jedes Mal mit dem § 130a StGB „An­lei­ten zu Straf­ta­ten“ in Ver­bin­dung mit § 40 Waf­fenG (Ver­bo­te­ne Waf­fen in­klu­si­ve des Ver­bots, sol­che her­zu­stel­len oder zur ihrer Her­stel­lung auf­zu­for­dern).3

Buch­hand­lun­gen ver­sto­ßen gegen das Waf­fen­ge­setz?

Neu an den jüngs­ten Durch­su­chungs­be­schlüs­sen vom 13. Juli ist, dass die Ge­schäfts­füh­rer der je­wei­li­gen Buch- bzw. In­fo­lä­den als Be­schul­dig­te auf­ge­führt wer­den. Die Staats­an­walt­schaft be­haup­tet, die Be­schul­dig­ten hät­ten die Aus­ga­ben der In­te­rim selbst aus­ge­legt und seien über den In­halt in­for­miert ge­we­sen. Die Vor­wür­fe „Auf­for­de­rung zu Straf­ta­ten“ und „Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz“ wer­den nun nicht nur gegen die Re­dak­ti­on der Zeit­schrif­ten, son­dern gegen die Buch­händ­ler er­ho­ben! Buch­händ­le­rin­nen und an­de­re La­den­be­trei­be­rin­nen sol­len ver­ant­wort­lich ge­macht wer­den für den In­halt der von ihnen ver­trie­be­nen Schrift­stü­cke.

Die Staats­an­walt­schaft be­kräf­tig­te auf Nach­fra­ge eines An­walts, dass es ihr Ernst ist mit die­sem Vor­stoß: Sie strebt ein Ge­richts­ver­fah­ren an, das die bis­he­ri­ge Recht­spre­chung re­vi­die­ren soll. Diese geht bis­her davon aus, dass Buch­händ­ler zu wenig Kon­troll­mög­lich­kei­ten haben, um die Recht­mä­ßig­keit der In­hal­te der von ihnen an­ge­bo­te­nen Bü­cher und Zeit­schrif­ten zu be­ur­tei­len; daher könne ihnen keine „Tat­herr­schaft“ zu­ge­spro­chen wer­den. Wir haben es also mit einer po­li­ti­schen In­itia­ti­ve der Staats­an­walt­schaft zu tun, die, so sie Er­folg haben soll­te, die Mög­lich­kei­ten zur staat­li­chen Ver­fol­gung von po­li­ti­schen Ge­dan­ken und Ein­stel­lun­gen aus­wei­ten wird. So, wie der §130a keine kon­kre­te Tat unter Stra­fe stellt, son­dern die „An­lei­tung“ zu einer sol­chen schon zur Straf­tat macht, wird nun ver­sucht, vom blo­ßen Vor­han­den­sein be­stimm­ter Schrift­stü­cke auf deren in­halt­li­che Be­für­wor­tung durch die La­den­be­trei­ber zu schlie­ßen und diese zu kri­mi­na­li­sie­ren. An­geb­lich – siehe Ar­ti­kel 5 Grund­ge­setz – fin­det eine Zen­sur nicht statt, dafür aber ak­ti­ve Ver­un­si­che­rung und Ein­schüch­te­rung, wenn Händ­le­rIn­nen und Le­se­rIn­nen nicht wis­sen kön­nen, ob das ra­di­ka­le Blatt, das sie in Hän­den hal­ten nicht mor­gen schon kri­mi­na­li­siert wer­den wird, und sie
gleich mit.4

Oli­ver Tol­mein schrieb 1987 an­läss­lich der Wie­der­ein­füh­rung des §130a: „Er­schwert wer­den soll da­durch die Selbst­ver­stän­di­gung der au­ßer­par­la­men­ta­ri­schen Op­po­si­ti­on. Ein öf­fent­li­cher Mei­nungs­aus­tausch über Ak­tio­nen soll weit­ge­hend ver­hin­dert und zu­gleich der An­schein, es werde Zen­sur geübt, um­gan­gen wer­den. So ver­ord­net man Selbst­zen­sur.“

„Der Skan­dal fängt an, wenn die Po­li­zei ihm ein Ende setzt.“
Karl Kraus

Es geht der Staats­an­walt­schaft aber nicht nur um eine ge­richt­li­che Ver­ur­tei­lung. Ob sie mit ihrem Schuld­kon­strukt vor Ge­richt Er­folg haben wird, ist auch un­ge­wiß. Wie im Fall des §129a – „Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung“ – haben wir es beim §130a mit einem so­ge­nann­ten Er­mitt­lungs­pa­ra­gra­phen zu tun, des­sen Zweck nicht zu­letzt darin be­steht die Szene zu durch­leuch­ten, indem er u.a. die Staats­an­walt­schaft dazu er­mäch­tigt, Läden, Com­pu­ter und Woh­nun­gen durch­su­chen zu las­sen.

Schon hier ist das Ziel die Ab­schre­ckung. Al­lein die Dro­hung, ra­di­ka­le Teile der lin­ken Op­po­si­ti­on zu kri­mi­na­li­sie­ren, soll das Um­feld ent­so­li­da­ri­sie­ren und Spal­tungs­pro­zes­se för­dern. Es war nie das Ziel der Durch­su­chun­gen und Be­schlag­nah­mun­gen, be­stimm­te Zeit­schrif­ten­aus­ga­ben mög­lichst voll­stän­dig aus dem Ver­kehr zu zie­hen. Denn an vie­len Orten, an denen die in­kri­mi­nier­ten Pu­bli­ka­tio­nen ver­mu­tet wer­den könn­ten, ist die Po­li­zei of­fi­zi­ell nicht auf­ge­taucht. Linke Buch­lä­den aber sind Schnitt­stel­len zwi­schen der brei­ten Öf­fent­lich­keit und lin­ken Strö­mun­gen und Sub­kul­tu­ren. Da­durch pro­vo­zie­ren sie die staat­li­chen
Re­pres­si­ons­or­ga­ne. Sie wer­den an­ge­grif­fen, um Be­rüh­rungs­ängs­te zu ver­brei­ten.

Für die Buch­hand­lun­gen be­deu­ten Durch­su­chun­gen, be­schlag­nahm­te Com­pu­ter und ge­richt­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zudem Ex­tra­kos­ten und Ex­tra­ar­beit. Wir gehen davon aus, dass die­ser öko­no­mi­sche Druck die Be­reit­schaft der Buch­hand­lun­gen för­dern soll, als vor­ge­la­ger­te Zen­sur­be­hör­de für Sze­ne­ver­öf­fent­li­chun­gen zu agie­ren. Die ein­schüch­tern­de Wir­kung der Durch­su­chun­gen mag sogar um so stär­ker sein, je dürf­ti­ger ihre An­läs­se sind – und je häu­fi­ger sie ach­sel­zu­ckend und ohne öf­fent­li­che Re­ak­tio­nen hin­ge­nom­men wer­den.

„Man darf im sehr spä­ten Ka­pi­ta­lis­mus fast alles sagen oder den­ken, aber nichts tun.“
Diet­mar Dath

Die po­li­tisch mo­ti­vier­te straf­recht­li­che Ver­fol­gung lin­ker Grup­pen und Pu­bli­ka­tio­nen als Ge­walt­tä­ter bzw. -​blät­ter fällt auf den ex­tre­mis­mus­theo­re­tisch ge­nähr­ten Boden. Als „ex­tre­mis­ti­sche Ge­fahr“ wer­den Linke mit Rech­ten gleich­ge­stellt und auf ein po­li­zei­li­ches Pro­blem für „die Mitte“ der Ge­sell­schaft re­du­ziert. In die­sen Kon­text passt auch die vom Ta­ges­spie­gel-​Jour­na­lis­ten Has­sel­mann ver­faß­te Mel­dung zu den Durch­su­chun­gen am 13. Juli 2010: „Nach­dem In­te­rim die An­lei­tung für den Bau einer Bombe ge­bracht hatte, durch­such­ten Be­am­te die Re­dak­ti­on. Auch gegen einen rechts­ex­tre­men On­line-​Ver­sand in Mar­zahn
ging die Po­li­zei vor.“

In den be­schlag­nahm­ten Zeit­schrif­ten wur­den u.a. An­lei­tun­gen zum Bau eines Mo­lo­tow-​Cock­tails, eines Brand­sat­zes und eine Er­klä­rung zu einem An­schlag auf einen Geld­au­to­ma­ten ver­öf­fent­licht. Vor­geb­lich sind es sol­che An­lei­tun­gen zu Ge­walt­ta­ten, die Po­li­zei und Jus­tiz auf den Plan rufen. Aber Bau­an­lei­tun­gen für Mo­lo­tow­cock­tails und Brand­sät­ze sind in Zei­ten des In­ter­nets nicht unter Ver­schluss zu hal­ten, indem ein paar Zei­tun­gen ein­kas­siert wer­den. Die Ding­fest­ma­chung der ge­druck­ten Ex­em­pla­re soll viel­mehr der Selbst­dar­stel­lung der Po­li­zei als Kämp­fer gegen „linke Ge­walt“ Glaub­wür­dig­keit und Dra­ma­tik ver­lei­hen. Die Fo­kus­sie­rung auf „Ge­walt“ ist seit jeher das Mit­tel, um links­ra­di­ka­le Kri­tik und Pra­xis als Ver­bre­chen zu dif­fa­mie­ren.

„Ge­walt“ wird vom Staat äu­ßerst se­lek­tiv ver­folgt. Kein Staats­an­walt schrei­tet ein, wenn die bür­ger­li­chen Me­di­en oder ein bür­ger­li­cher Funk­tio­när wie Thilo Sar­ra­zin die Ge­sell­schaft zur Ge­walt­tä­tig­keit an­lei­ten, indem sie Chau­vi­nis­mus, Ras­sis­mus und so­zia­len Hass schü­ren. Was ist ein Be­ken­ner­schrei­ben zu einem An­schlag auf einen Bank­au­to­ma­ten ge­gen­über einem Sys­tem, das in immer mehr Be­rei­chen, der Ar­beit, der Schu­le, den Be­hör­den und den Me­di­en die Angst re­gie­ren lässt, mit Zwang den Sta­tus Quo im In­ne­ren auf­recht er­hält, mit Krieg Au­ßen­po­li­tik macht und sich auf Kos­ten von Men­schen­le­ben das wach­sen­de Elend der Welt vom Leib hält?

Ob eine Äu­ße­rung als „An­lei­tung zu Straf­ta­ten“ oder „Volks­ver­het­zung“ ver­stan­den und ver­folgt wird, hängt immer we­ni­ger von ihrem In­halt ab, und immer mehr von dem Kon­text, in dem diese Aus­sa­ge ge­trof­fen wird. Die heu­ti­ge Ge­sell­schaft hat für um­stürz­le­ri­sche Reden und Schrif­ten etwas übrig, so­lan­ge sich der Ra­di­ka­lis­mus auf die kul­tu­rel­len Spiel­wie­sen der Feuille­tons, der Thea­ter-​ und Kon­gress­sä­le be­schränkt. Ra­di­ka­le Kri­tik an den Ver­hält­nis­sen wird dort zu­ge­las­sen, wo nie­mand Ernst damit macht, diese Ver­hält­nis­se ab­zu­schaf­fen.

An Orten aber, an denen aus Wor­ten und Stim­men eine or­ga­ni­sier­te Kraft wer­den könn­te, ist die Re­pres­si­on zur Stel­le.

Linke Buch­lä­den ver­trei­ben Bü­cher, Bro­schü­ren und Flug­blät­ter, die die po­li­ti­schen Ver­hält­nis­se ana­ly­sie­ren, kri­ti­sie­ren und Hand­lungs­op­tio­nen dis­ku­tie­ren – aus un­ter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven, aber mit dem Ziel einer ra­di­ka­len Ver­än­de­rung der Ge­sell­schafts­ord­nung.

Dafür sol­len sie kri­mi­na­li­siert wer­den. Von die­sem Kri­mi­na­li­sie­rungs­ver­such müs­sen sich alle be­trof­fen füh­len, „die nicht ein­ver­stan­den sind, und es auch noch wagen woll­ten, ihr Miß­fal­len öf­fent­lich kund­zu­tun.“ (O. Tol­mein)

Wir las­sen uns nicht ein­schüch­tern und wir wer­den uns nicht selbst zen­sie­ren!

Ver­tei­di­gen wir un­ab­hän­gi­ge und un­kon­trol­lier­te Me­di­en!

Für eine mi­li­tant de­mo­kra­ti­sche linke Öf­fent­lich­keit!

M99, oh21, Schwar­ze Risse

1 Auf der Seite war eine PDF-​Da­tei mit Aus­schnit­ten der Zeit­schrift ein­ge­stellt.

2 Auf der Seite bamm.​de, die bei SO36.​NET ge­hos­tet ist, war ein Flyer ein­ge­stellt, der zum „Scham­pus­s­au­fen“ beim Tod von Bun­des­wehr­sol­da­ten auf­rief.

3 Im Fall der an­ti­mi­li­ta­ris­ti­schen In­ter­net­sei­te sowie einem an­ti­mi­li­ta­ris­ti­schen Flyer wur­den die Maß­nah­men mit „Volks­ver­het­zung“ be­grün­det und eine Durch­su­chung im An­ti­fa-​La­den Red Stuff wg. des Blo­cka­de­auf­rufs gegen den Na­zi­auf­marsch in Dres­den mit „Auf­ruf zu Straf­ta­ten“.

4 Es gibt noch an­de­re Me­tho­den der Zen­sur, wenn z.B. linke Pu­bli­ka­tio­nen – wie ak­tu­ell wie­der das Ge­fan­ge­nen Info – mit An­zei­gen wegen Ver­leum­dung und ähn­li­chem über­zo­gen wer­den und sie zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt wer­den, die ihre Exis­tenz ge­fähr­den.