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Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal

Unter dieser Überschrift veranstaltete die Ortsgruppe Königs Wusterhausen des Rote Hilfe e.V. und das Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal gemeinsam mit Unterstützern am 22.10.10 in der Kantine Erich- Kästner- Straße 12 einen Vortrags- und Diskussionsabend.
Die Veranstaltung war ein Beitrag zur Solidarität mit dem afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu- Jamal, einem politischen Gefangenen in den USA, der 1982 in einem manipulierten Schnellverfahren zum Tode verurteilt wurde, seitdem gegen seine Hinrichtung kämpft und dessen Leben heute mehr denn je bedroht ist.
Anton Reiner (Berlin), der Mumia am 29.04.2010 im Gefängnis SCI Greene in Waynesburg (Pennsylvania) besuchen konnte, berichtete über Mumia, sein Leben im Todestrakt, das Verfahren und sein ungebrochenes politisches Engagement.
Zur Person:
Mumia Abu-Jamal (Geburtsname Wesley Cook) wurde im April 1954 geboren. Im Alter von 14 Jahren nahm er an einer Protestdemonstration gegen den damaligen rassistischen Gouverneur von Alabama und Präsidentschaftskandidaten der Republikaner George Wallace teil. Er wurde von der Polizei misshandelt und in Haft genommen. Diese Erfahrung brachte ihn zur Black Panther Party. Ein Jahr später gründete er mit politischen Gesinnungsgenossen den Ortsverein der Black Panthers in Philadelphia und avancierte zu dessen Pressesprecher.
Später wurde er in die Redaktion der Parteizeitung nach Oklahoma berufen.
Wegen dieser politischen Aktivitäten setzte das FBI Mumia Abu Jamal im Jahre 1970 auf den politischen Sicherheitsindex und begann damit, ihn zu beschatten und alle seine Aktivitäten zu überwachen.
Bis zu seiner Verhaftung im Dezember 1981 wegen des angeblichen Polizistenmordes war Mumia nicht nur nicht vorbestraft, sondern trotz der ständigen Überwachung durch das FBI hatte man ihn nicht ein einziges Mal einer ungesetzlichen Handlung beschuldigen können. Aus seiner Akte beim FBI geht hervor, dass das FBI schon einmal versucht hatte, Mumia einen Mord anzuhängen, aber diese Sache wurde nicht weiter verfolgt, weil Mumia ein stichfestes Alibi nachweisen konnte.
Diese Versuche des FBI sind im Rahmen seines Counter Intelligence Programms (Verfassungsschutzprogramm) zu sehen. Dieses Programm wurde von dem Direktor des FBI, Edgar Hoover, am 25. August 1967 zur Eliminierung der systemkritischen radikalen Opposition in den Vereinigten Staaten eingeführt,
insbesondere der Black Panther Party und aller Gruppierungen oder Einzelpersonen, die das FBI als linksradikal einstufte. Das Programm umfasste solche Maßnahmen wie Mordanklagen mit gefälschten Beweismitteln, Herbeiführung von „Verkehrsunfällen“ und sogar Morde in staatlichem Auftrag. In den ersten drei Jahren des CoIntelPro des FBI wurden 31 Führer der Black Panther durch die Polizei getötet und über tausend inhaftiert.
Seit Ende der siebziger Jahre hat Mumia Abu Jamal in Philadelphia als Radiojournalist gearbeitet. Er machte sich einen Namen als unerbittlicher Kritiker der Stadtpolizei von Philadelphia, deren rassistische und brutale Übergriffe gegen Afroamerikaner und andere ethnische Minderheiten er immer wieder öffentlich scharf verurteilte.
Er wurde zum Präsidenten der Association of Black Journalists in Philadelphia gewählt, ist mit Peabody Award für besondere journalistische Leistungen ausgezeichnet worden und wurde von der Presse als „the voice of the voiceless“ (Die Stimme derjenigen, die sich kein Gehör verschaffen können) bezeichnet.
Der Tatvorwurf
Am 9. Dezember 1981 wurde der Polizeibeamte Daniel Faulkner von der Stadtpolizei von Philadelphia in der Innenstadt von Philadelphia angeschossen. Er starb etwa eine Stunde später an den Folgen seiner Schussverletzungen.
Dem Vorfall vorausgegangen war eine Verkehrskontrolle. Kurz vorher hatte der Polizeibeamte seine Einsatzzentrale über seinen Standort informiert und um einen Gefangenentransportwagen gebeten. Der Grund dafür ist unklar, weil der zu kontrollierende PKW lediglich eine Einbahnstraße in verkehrter Richtung befahren hatte, so dass mit einer Verhaftung eigentlich nicht zu rechnen war.
Im Fahrzeug saßen zwei Personen. Der Fahrer war Mumias Bruder, Billy Cook, der von dem Polizeibeamten Faulkner zum Aussteigen aufgefordert, kontrolliert und dabei mit einer Stabtaschenlampe auf den Kopf geschlagen wurde.
Diese Auseinandersetzung hat Mumia Abu Jamal beobachtet, der zufällig in seinem Taxi am Vorfallort vorbeikam. Er hielt an und rannte auf den Polizeibeamten und seinen Bruder zu.
Der weitere Hergang ist unklar. Fest steht, dass Officer Faulkner von einem Schuss in den Rücken getroffen wurde und danach einen Kopfschuss ins Gesicht erhielt, an welchem er kurze Zeit nach dem Vorfall starb.
Mumia wurde von dem Polizisten in die Brust getroffen und schwer verletzt.
Das Verfahren
1982 wurde Mumia von einem Gericht in Philadelphia für den Tod des Polizeibeamten verantwortlich gemacht und zum Tode verurteilt. Das Verfahren gegen ihn war eine Farce. Staatsanwaltschaft und Gericht siebten systematisch schwarze Geschworene heraus, so das eine rein weiße Jury zustande kam.
Es wurde nicht bewiesen, dass die tödlichen Projektile aus Mumias Waffe stammten. Ein Geständnis, das Mumia auf dem Weg zum Krankenhaus – schwer verletzt – abgelegt haben soll, wurde nicht protokolliert, vielmehr gaben ein Polizist sowie die Sicherheitsbeauftragte des Krankenhauses erst Wochen nach dem Vorfall an, dass Mumia die Tat „gestanden“ habe.
Belastungszeugen wurden unter Druck gesetzt und manipuliert, Entlasungszeugen nicht gehört.
Laut Amnesty International stellt der Prozess einen Bruch internationaler Mindeststandards eines fairen Verfahrens dar.
Seither kämpft Mumia um einen neuen Prozess, in dem er zeigen kann, dass seine Verurteilung unbegründet ist. Gerade dies wird ihm bisher jedoch verweigert.
Für den 9. November 2010 wurde jetzt vor dem 3. US- Bundesberufungsgericht eine mündliche Anhörung angesetzt. Dort wird es aber nicht darum gehen, ob er schuldig ist oder unschuldig verurteilt wurde, sondern allein um die Frage, ob das Todesurteil bestehen bleibt oder ob es in einem neuen Juryprozeß in lebenslange Haft umgewandelt wird.
Mumias Kampf gegen Rassen- und Klassenjustiz
Mumia kämpft nicht nur um Gerechtigkeit für sich selbst, er ist auch Mitinitiator des Widerstands gegen die Todesstrafe und das unmenschliche Justiz- und Gefängnissystem der USA. Hierin liegt die besondere Bedeutung seines Wirkens und damit auch die besondere Notwendigkeit breiter internationaler Solidarität für ihn.
Per 1. September 2009 war in 35 der 50 Bundesstaaten der USA die Todesstrafe gesetzlich erlaubt. Bis dahin wurden seit ihrer Wiedereinführung 1976 1.171 Hinrichtungen mit-tels Giftspritze, elektrischem Stuhl, Erhängen oder Erschießen durchgeführt. 135 Personen mussten aus dem Todestrakt entlassen werden, weil sich nach der Verur-teilung (!) herausstellte, dass sie unschuldig sind. Dies geschah in vielen Fällen aber nicht wegen eines Berufungsverfahrens, sondern durch die freiwillige Arbeit von Ju-rastudenten, Detektiven und Journalisten, die gravierende Fehler aufdeckten. Die Todesstrafenpraxis in den USA ist rassistisch: Obwohl sie nur 13% der Bevölkerung stellen, sind Afroamerikaner mit 35% der Hingerichteten deutlich überproportional betroffen. Nach einer in Kalifornien durchgeführten Studie kommt es bei weißen Mordopfern ca. dreimal häufiger zu einem Todesurteil als bei schwarzen und ca. viermal häufiger als bei getöteten Latinos. Die Todesstrafe ist darüber hinaus extremer Ausdruck von Klassenjustiz: Vor allem Mordverdächtige aus den unteren sozialen Schichten sind von ihr betroffen, weil sie oft nur schlecht bezahlte Pflichtverteidi-ger zugewiesen bekommen, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind. In einigen Bun-desstaaten ist die Todesstrafe im Widerspruch zum humanitären Völkerrecht sogar für Jugendliche vorgesehen; seit 1985 wurden 22 Personen, die zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt waren, exekutiert. Die Hinrichtung von Geisteskranken wurde erst 2002 vom Obersten Gerichtshof der USA untersagt. Die oft jahrzehntelangen Berufungsverfahren, die einem Todesurteil folgen, bieten keinen effektiven Schutz gegen Fehlurteile, weil neue Beweise oder Zeugen, die die Verurteilten entlasten könnten – wie bisher in Mumias Fall – zumeist nicht zugelassen werden.
Mindestens 75 Menschen – so eine Expertenschätzung – wurden seit 1976 hingerichtet, obwohl ihre Schuld keineswegs feststand! Nicht zuletzt deshalb ist die Zustimmung zur Todesstrafe in den USA in den letzten Jahren gesunken. Auch die Zahl der jährlich verhängten Todesstrafen nimmt ab. Die Bewegung für die Abschaffung der Todesstrafe erstarkt. Das erkennen aber auch die Befürworter der Todesstrafe im US- Establishment und anderswo – und drängen darauf, Fakten zu schaffen.
Mumias Kampf richtet sich aber auch gegen die ökonomische Ausbeutung der Gefangenen in den zu einem Viertel privatisierten Gefängnissen. Obwohl die Kriminalitätsrate in den USA von 1987 bis 2007 um 25% gesunken ist, hat sich die Inhaftierungsrate in diesem Zeitraum verdreifacht.
Die USA sind inzwischen Weltmeister im Verhängen von Freiheitsstrafen. Mehr als 2,3 Mio. Frauen und Männer – 25% aller Gefangenen in der Welt – befinden sich in US- Gefängnissen.
Kein anderes Land der Welt – nicht einmal China mit mehr als viermal so viel Einwohnern – hat so viele Gefangene.
Mumia schrieb dazu: „Einer der Gründe, warum die USA auf diesem Gebiet absolut führend sind, ist die Tatsache, dass das Gefängnissystem in den vergangenen Jahrzehnten in einen bedeutenden Wirtschaftszweig umgewandelt wurde. Als Begleiterscheinung wurden viele neue Arbeitsplätze in neu gebauten Gefängniseinrichtungen geschaffen – gerade in ökonomisch schwachen Gegenden, in denen beispielsweise Bergbau und Schwerindustrie zusammengebrochen sind und in der Folge ein Arbeitslosenheer entstanden ist.“ 2009 bekannten sich zwei Richter in Penn-sylvania schuldig, von den Betreibern eines Privatgefängnisses Bestechungsgelder angenommen und als Gegenleistung Jugendliche zu hohen Strafen verurteilt zu haben. Die Gefangenen sind zur Arbeit verpflichtet, im Weigerungsfall drohen Sanktionen. Mit einiger Berechtigung kann das Gefängnissystem der USA als Weiterführung der Sklaverei bezeichnet werden.

Was können wir tun?

Schreibt an Mumia Abu-Jamal, AM 8335, SCI-Greene, 175 Progress Drive, Waynesburg, PA 15370, USA.
Jeder Brief und jede Karte sind immer auch ein politisches Zeichen gegenüber der US- Justiz.

Unterzeichnet die Petition an Präsident Obama, in welcher dieser aufgefordert wird, sich gegen die Todesstrafe für Mumia auszusprechen (http:www.petitiononline.com/mumialaw/petition.html).

Spendet für die Finanzierung des Verteidigerteams. Spendenkonto: Archiv 92, Son-derkonto Jamal, S.E.B. Bank Bremen, Konto- Nr.: 1008738701, BLZ: 29010111, Stichwort „Verteidigung“.

Tragt euch in die Alarmliste des Berliner Bündnisses Freiheit für Mumia Abu-Jamal ein.

Nehmt an der Free- Mumia- Demo zur US- Botschaft am 11.12.10, 14.00 Uhr in Berlin, Treffpunkt: Heinrichplatz teil.

Weitere Informationen gibts hier


Rote Hilfe e.V
Ortsgruppe Königs Wusterhausen

Jetzt nur nicht die Wut verlieren

29 Jahre Todestrakt – Freiheit für Mumia jetzt!
Seit 29 Jahren sitzt ein Journalist im Todestrakt – weil er gewagt hat, laut zu sagen, was ist.
Seit 29 Jahren ist ein Mensch von seinen Angehörigen isoliert –
weil Gefangene in seinem Land kaum Rechte haben.
Seit 29 Jahren ist ein Afroamerikaner ständig vom Tod bedroht –
weil die Todesstrafe das letzte Mittel einer untergehenden Gesellschaftsordnung ist.

weiterlesen:

Freiheit für Mumia Abu-Jamal!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Abschaffung der Todesstrafe weltweit!
Demonstration | Samstag 11. Dez. 2010 I 14:00 Heinrichplatz – Bln X-berg I
Abschluss – US Botschaft – Brandenburger Tor
Info:
www.mumia-hoerbuch.de

 

Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal

Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal
Freiheit für alle politischen Gefangenen

22. Oktober 2010 um 18:00 Uhr in
Königs Wusterhausen
Erich Kästner-Str. 12, Kantine

Veranstalter: Rote Hilfe e.V.
Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal
Alternativer Projektraum KW
Linkes KW – Newsletter

Der Eintritt ist frei. Um Spenden wird gebeten.

Lasst uns Mumias drohende Hinrichtung verhindern!

Seit über 28 Jahren sitzt Mumia Abu-Jamal in den USA in der Todeszelle. Verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, um ihn zum Schweigen zu bringen.
Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend – damals als Pressesprecher der Black Panther Party und bis heute als freier Journalist – gegen Rassismus, Polizeigewalt und Krieg. Vor allem die katastrophalen Auswirkungen herrschender Politik auf die Leidtragenden derselben stehen dabei in seinem Fokus. Sklaverei, Zwangsarbeit, Lynchjustiz, der gefängnisindustrielle Komplex sowie die Todesstrafe, der hauptsächlich Angehörige ethnischer Minderheiten zum Opfer fallen, sind bis heute ungelöste Fragen in der US-Gesellschaft. Mumia bringt diese Widersprüche immer aufs neue ins öffentliche Bewußtsein. Seine sog. „Waffen“ sind dabei die Schreibmaschine und das Mikrofon. In seinen viel beachteten Radio- und Zeitungskolumnen setzte sich Mumia stets für alle die ein, welche selbst kein Gehör in der medialen Öffentlichkeit erhalten. Schon Ende der 70iger Jahre erhielt Mumia neben journalistischen Auszeichnungen den Ehrennamen „The Voice Of The Voiceless“ – die Stimme der Unterdrückten.
Seine Verurteilung 1982 war eine Farce. Der Staatsanwalt siebte systematische schwarze Geschworene heraus, präsentierte manipulierte sowie frei erfundene Beweise und unterdrückte entlastendes Material. Ein offen rassistisch agierender Richter sorgte dafür, dass sämtliche Brüche der verfassungsmäßigen Rechte des Angeklagten durchkamen. Seit diesem Verfahren, dass laut Amnesty International „einen Bruch internationaler Mindeststandards fairer Verfahren“ darstellt, kämpft Mumia um genau das.
Im April 2009 verweigerte das höchste Gericht der USA mit nur zwei Worten dieses neue Verfahren: „Antrag abgelehnt“. Es ist eine so offen politische Entscheidung, dass sich das Gericht nicht einmal traut, eine Begründung zu veröffentlichen.
Im Januar 2010 fiel am Supreme Court die Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiedereinsetzung der Todesstrafe.
Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wurde insofern entsprochen, als das die Umwandlung der Todesstrafe in Lebenslänglich (so entschieden 2001 und 2008 an Bundesgerichten) aufgehoben wurde. Formal wurde der Fall ans 3. Bundesberufungsgericht zurückverwiesen mit der eindeutigen Empfehlung, die Todesstrafe auszusprechen.
Abu-Jamals Anwalt sagte dazu: »Wir haben jetzt Monate intensiver juristischer Auseinandersetzungen mit umfangreichen Schriftsätzen vor uns.« Dann wird das Bundesgericht entscheiden, und die widerstreitenden Parteien werden erneut in Berufung gehen, der Oberste Gerichtshof also in letzter Instanz noch einmal entscheiden müssen.

Das bedeutet zweierlei: Mumia Abu-Jamal ist nun noch bedrohter um sein Leben, als er es ohnehin schon war. Aber es zeigt auch, dass die verstärkten weltweiten Proteste der letzten Monate Wirkung zeigen: Das höchste Gericht der USA hat sich nicht getraut, selbst eine Entscheidung zu treffen und die Todesstrafe jetzt sofort einzuleiten.

Jetzt geht es darum, die Proteste weiter auszubauen um Mumias Leben zu retten.
Weiterhin relevant sind die beiden Petitionen an Obama und Justizminister Eric Holder:

http://www.petitidnonline.com/Mumialaw/petition.html http://www.iacenter.org/mumiapetition/

Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder
Eine Initiative gegen Beugehaft von Ortsgruppen des ODT Nord-Ost

Auch nach über 30 Jahren gibt der Staat keine Ruhe. Seit der Diskussion über eine Begnadigung von Christian Klar im Frühjahr 2007 ist das staatliche Interesse am juristisch bisher nicht aufgeklärten Fall um dien Tod des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback neu entflammt.

Weil Buback junior erklärt hat, unbedingt wissen zu wollen, welche Person auf seinen Vater geschossen hat, wurden die Ermittlungen offiziell wieder aufgenommen. Als besonders verdächtig wird ex-RAF-Mitglied Verena Becker, welche einst mit dem Verfassungsschutz zusammen arbeitetet, eingestuft. Gegen sie wurde Anklage wegen Beteiligung an der Tat erhoben.

Es wird erwartet, dass der Prozess in den nächsten Monaten in Stuttgart beginnt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden bereits zwei ehemalige Mitglieder der RAF als ZeugInnen geladen. Da beide vor der Bundesanwaltschaft die Aussage verweigert haben, droht ihnen nun Beugehaft. Der sofortige Vollzug wurde zunächst durch Beschwerden vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vorübergehend gestoppt. Mittlerweile wurden die Beschwerden jedoch abgelehnt und die ZeugInnen erneut zur Anhörung geladen. Ob und wann die GenossInnen in Beugehaft genommen werden, ist nicht 100%ig vorhersagbar. Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob die Vorgeladenen nach der verweigerten Aussage wieder freikommen, ein weiteres Mal vorgeladen und verhört werden oder ob sie nach der Anhörung sofort in Haft kommen. Die Bedrohung der Beugehaft ist für unsere GenossInnen momentan akut.

Sobald Beugehaft angeordnet wird, muss der zurückgelassenen Alltag der Inhaftierten organisiert werden: Es muss weiterhin die Wohnung der Betroffenen bezahlt werden, da über eine Haftentlassung ebenso willkürlich entschieden wird wie über die Anordnung der Beugehaft. Das Gericht hat jeden Tag die Möglichkeit die ZeugInnen zu entlassen, auch ohne dass Aussagen gemacht werden. Daneben müssen alle anderen Verpflichtungen der Betroffenen wie z.B. Unterhaltspflichten übernommen werden. Außerdem ist eine anwaltliche Betreuung an dieser Stelle erforderlich, welche eine zusätzliche finanzielle Belastung der Inhaftierten darstellt.. Und sogar der Staat verlangt von den Betroffenen für Bereitstellung der Knastzelle und seiner Angestellten bis zu 60 Euro pro Tag. Daher ruft die Rote Hilfe e.V. zu Spenden auf, die auf folgendes Konto eingezahlt werden können:

Kontoinhaberin:Rote Hilfe e.V.
Konto Nr: 191 100 462
Postbank Dortmund
BLZ: 440 100 46
Verwendungszweck: Beugehaft

Zeigt euch außerdem solidarisch mit den Betroffenen durch Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und was euch noch so einfällt.

Was ist eigentlich Beugehaft?

Nach § 70 der Strafprozessordnung kann Ordnungsgeld oder Beugehaft (juristisch „Erzwingungshaft“ genannt) gegen ZeugInnen verhängt werden, die ohne ein Aussageverweigerungsrecht zu besitzen, vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die Aussage verweigern. Die Haft dauert maximal sechs Monate und darf in einem Verfahren nur einmal gegenüber der/dem Betroffenen verhängt werden. Beugehaft als Mittel der Einschüchterung und Entsolidarisierung der ZeugInnen wird vor allem bei § 129/129a/129b-Verfahren gegen linke Gruppen eingesetzt. Dies gibt sogar die Bundesanwaltschaft zu, die sich einst wie folgt äußerte: „Ein wesentlicher Grund dafür [Anm.: unaufgeklärte Aktionen] ist das Verhalten von Sympathisanten, die in der Erfüllung ihrer strafprozessualen Pflichten eine zu verneinende Kooperation mit dem Staatsschutz sehen. Deshalb muss die kollektive Aktion über das Mittel der Beugehaft gebrochen werden.“

Keine Zusammenarbeit mit den Repressionsbehörden – Anna und Arthur halten’s Maul!

Buchhandlungen verstoßen gegen das Waffengesetz?

Er­klä­rung zur Durch­su­chungs­wel­le in Ber­li­ner lin­ken Buch- und In­fo­lä­den

Was bis­her ge­schah

Am 13. Juli 2010 er­schie­nen Be­am­te des Lan­des­kri­mi­nal­amts Ber­lin in den Buch­lä­den oh21 und Schwar­ze Risse, sowie im In­fo­la­den M99. Sie durch­such­ten die Räume nach den zu­letzt er­schie­nen zwei Aus­ga­ben der Sze­ne­zeit­schrift In­te­rim (Nr. 713 + 714) und be­schlag­nahm­ten die ge­fun­de­nen Ex­em­pla­re und die Com­pu­ter. Ei­ni­ge der ein­ge­zo­ge­nen Ar­beits­ge­rä­te konn­ten erst nach drei Tagen beim LKA („Ab­tei­lung Links­ex­tre­mis­mus“) wie­der ab­ge­holt wer­den. Es war nicht das erste Mal, dass sich Jus­tiz und Po­li­zei macht ihrer aus­üben­den Ge­walt Zu­tritt zu lin­ken Läden und Ein­rich­tun­gen ver­schaff­ten und diese nach den Zeit­schrif­ten In­te­rim, Pris­ma, Ra­di­kal, nach Pla­ka­ten, Flug­blät­tern und elek­tro­ni­schen Daten durch­such­ten. In­ner­halb des letz­ten Jah­res wur­den die Läden von Schwar­ze Risse fünf­mal, der In­fo­la­den M99 vier­mal und der Buch­la­den oh21 und der An­ti­fa-​La­den Fu­si­on/Red Stuff zwei­mal durch­sucht.

Wei­ter­hin kam es im Rah­men eines Er­mitt­lungs­ver­fah­rens wegen der Zeit­schrift Pris­ma zu einer Haus­durch­su­chung beim Do­main­in­ha­ber der In­ter­net­sei­te projektwerkstatt.​de und in Folge der staat­li­chen Re­pres­si­on zur vor­über­ge­hen­den Ab­schal­tung der In­ter­net­sei­te durch den Pro­vi­der JP­Ber­lin.1 Des­wei­te­ren wur­den im Zu­sam­men­hang mit der Suche nach Ver­ant­wort­li­chen für die an­ti­mi­li­ta­ris­ti­sche Web­sei­te bamm.​de eine Pri­vat­woh­nung in Ber­lin sowie die Ser­ver­räu­me des Ber­li­ner In­ter­net-​Pro­vi­ders so36.​net durch­sucht.2 In Mün­chen wurde im Juli 2010 das Kafe Marat durch­sucht, um Ex­em­pla­re der In­te­rim und Ra­di­kal zu be­schlag­nah­men. Bei den meis­ten Raz­zi­en ging es um in­kri­mi­nier­te Zeit­schrif­ten. Be­grün­det wur­den sie jedes Mal mit dem § 130a StGB „An­lei­ten zu Straf­ta­ten“ in Ver­bin­dung mit § 40 Waf­fenG (Ver­bo­te­ne Waf­fen in­klu­si­ve des Ver­bots, sol­che her­zu­stel­len oder zur ihrer Her­stel­lung auf­zu­for­dern).3

Buch­hand­lun­gen ver­sto­ßen gegen das Waf­fen­ge­setz?

Neu an den jüngs­ten Durch­su­chungs­be­schlüs­sen vom 13. Juli ist, dass die Ge­schäfts­füh­rer der je­wei­li­gen Buch- bzw. In­fo­lä­den als Be­schul­dig­te auf­ge­führt wer­den. Die Staats­an­walt­schaft be­haup­tet, die Be­schul­dig­ten hät­ten die Aus­ga­ben der In­te­rim selbst aus­ge­legt und seien über den In­halt in­for­miert ge­we­sen. Die Vor­wür­fe „Auf­for­de­rung zu Straf­ta­ten“ und „Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz“ wer­den nun nicht nur gegen die Re­dak­ti­on der Zeit­schrif­ten, son­dern gegen die Buch­händ­ler er­ho­ben! Buch­händ­le­rin­nen und an­de­re La­den­be­trei­be­rin­nen sol­len ver­ant­wort­lich ge­macht wer­den für den In­halt der von ihnen ver­trie­be­nen Schrift­stü­cke.

Die Staats­an­walt­schaft be­kräf­tig­te auf Nach­fra­ge eines An­walts, dass es ihr Ernst ist mit die­sem Vor­stoß: Sie strebt ein Ge­richts­ver­fah­ren an, das die bis­he­ri­ge Recht­spre­chung re­vi­die­ren soll. Diese geht bis­her davon aus, dass Buch­händ­ler zu wenig Kon­troll­mög­lich­kei­ten haben, um die Recht­mä­ßig­keit der In­hal­te der von ihnen an­ge­bo­te­nen Bü­cher und Zeit­schrif­ten zu be­ur­tei­len; daher könne ihnen keine „Tat­herr­schaft“ zu­ge­spro­chen wer­den. Wir haben es also mit einer po­li­ti­schen In­itia­ti­ve der Staats­an­walt­schaft zu tun, die, so sie Er­folg haben soll­te, die Mög­lich­kei­ten zur staat­li­chen Ver­fol­gung von po­li­ti­schen Ge­dan­ken und Ein­stel­lun­gen aus­wei­ten wird. So, wie der §130a keine kon­kre­te Tat unter Stra­fe stellt, son­dern die „An­lei­tung“ zu einer sol­chen schon zur Straf­tat macht, wird nun ver­sucht, vom blo­ßen Vor­han­den­sein be­stimm­ter Schrift­stü­cke auf deren in­halt­li­che Be­für­wor­tung durch die La­den­be­trei­ber zu schlie­ßen und diese zu kri­mi­na­li­sie­ren. An­geb­lich – siehe Ar­ti­kel 5 Grund­ge­setz – fin­det eine Zen­sur nicht statt, dafür aber ak­ti­ve Ver­un­si­che­rung und Ein­schüch­te­rung, wenn Händ­le­rIn­nen und Le­se­rIn­nen nicht wis­sen kön­nen, ob das ra­di­ka­le Blatt, das sie in Hän­den hal­ten nicht mor­gen schon kri­mi­na­li­siert wer­den wird, und sie
gleich mit.4

Oli­ver Tol­mein schrieb 1987 an­läss­lich der Wie­der­ein­füh­rung des §130a: „Er­schwert wer­den soll da­durch die Selbst­ver­stän­di­gung der au­ßer­par­la­men­ta­ri­schen Op­po­si­ti­on. Ein öf­fent­li­cher Mei­nungs­aus­tausch über Ak­tio­nen soll weit­ge­hend ver­hin­dert und zu­gleich der An­schein, es werde Zen­sur geübt, um­gan­gen wer­den. So ver­ord­net man Selbst­zen­sur.“

„Der Skan­dal fängt an, wenn die Po­li­zei ihm ein Ende setzt.“
Karl Kraus

Es geht der Staats­an­walt­schaft aber nicht nur um eine ge­richt­li­che Ver­ur­tei­lung. Ob sie mit ihrem Schuld­kon­strukt vor Ge­richt Er­folg haben wird, ist auch un­ge­wiß. Wie im Fall des §129a – „Bil­dung einer ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung“ – haben wir es beim §130a mit einem so­ge­nann­ten Er­mitt­lungs­pa­ra­gra­phen zu tun, des­sen Zweck nicht zu­letzt darin be­steht die Szene zu durch­leuch­ten, indem er u.a. die Staats­an­walt­schaft dazu er­mäch­tigt, Läden, Com­pu­ter und Woh­nun­gen durch­su­chen zu las­sen.

Schon hier ist das Ziel die Ab­schre­ckung. Al­lein die Dro­hung, ra­di­ka­le Teile der lin­ken Op­po­si­ti­on zu kri­mi­na­li­sie­ren, soll das Um­feld ent­so­li­da­ri­sie­ren und Spal­tungs­pro­zes­se för­dern. Es war nie das Ziel der Durch­su­chun­gen und Be­schlag­nah­mun­gen, be­stimm­te Zeit­schrif­ten­aus­ga­ben mög­lichst voll­stän­dig aus dem Ver­kehr zu zie­hen. Denn an vie­len Orten, an denen die in­kri­mi­nier­ten Pu­bli­ka­tio­nen ver­mu­tet wer­den könn­ten, ist die Po­li­zei of­fi­zi­ell nicht auf­ge­taucht. Linke Buch­lä­den aber sind Schnitt­stel­len zwi­schen der brei­ten Öf­fent­lich­keit und lin­ken Strö­mun­gen und Sub­kul­tu­ren. Da­durch pro­vo­zie­ren sie die staat­li­chen
Re­pres­si­ons­or­ga­ne. Sie wer­den an­ge­grif­fen, um Be­rüh­rungs­ängs­te zu ver­brei­ten.

Für die Buch­hand­lun­gen be­deu­ten Durch­su­chun­gen, be­schlag­nahm­te Com­pu­ter und ge­richt­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zudem Ex­tra­kos­ten und Ex­tra­ar­beit. Wir gehen davon aus, dass die­ser öko­no­mi­sche Druck die Be­reit­schaft der Buch­hand­lun­gen för­dern soll, als vor­ge­la­ger­te Zen­sur­be­hör­de für Sze­ne­ver­öf­fent­li­chun­gen zu agie­ren. Die ein­schüch­tern­de Wir­kung der Durch­su­chun­gen mag sogar um so stär­ker sein, je dürf­ti­ger ihre An­läs­se sind – und je häu­fi­ger sie ach­sel­zu­ckend und ohne öf­fent­li­che Re­ak­tio­nen hin­ge­nom­men wer­den.

„Man darf im sehr spä­ten Ka­pi­ta­lis­mus fast alles sagen oder den­ken, aber nichts tun.“
Diet­mar Dath

Die po­li­tisch mo­ti­vier­te straf­recht­li­che Ver­fol­gung lin­ker Grup­pen und Pu­bli­ka­tio­nen als Ge­walt­tä­ter bzw. -​blät­ter fällt auf den ex­tre­mis­mus­theo­re­tisch ge­nähr­ten Boden. Als „ex­tre­mis­ti­sche Ge­fahr“ wer­den Linke mit Rech­ten gleich­ge­stellt und auf ein po­li­zei­li­ches Pro­blem für „die Mitte“ der Ge­sell­schaft re­du­ziert. In die­sen Kon­text passt auch die vom Ta­ges­spie­gel-​Jour­na­lis­ten Has­sel­mann ver­faß­te Mel­dung zu den Durch­su­chun­gen am 13. Juli 2010: „Nach­dem In­te­rim die An­lei­tung für den Bau einer Bombe ge­bracht hatte, durch­such­ten Be­am­te die Re­dak­ti­on. Auch gegen einen rechts­ex­tre­men On­line-​Ver­sand in Mar­zahn
ging die Po­li­zei vor.“

In den be­schlag­nahm­ten Zeit­schrif­ten wur­den u.a. An­lei­tun­gen zum Bau eines Mo­lo­tow-​Cock­tails, eines Brand­sat­zes und eine Er­klä­rung zu einem An­schlag auf einen Geld­au­to­ma­ten ver­öf­fent­licht. Vor­geb­lich sind es sol­che An­lei­tun­gen zu Ge­walt­ta­ten, die Po­li­zei und Jus­tiz auf den Plan rufen. Aber Bau­an­lei­tun­gen für Mo­lo­tow­cock­tails und Brand­sät­ze sind in Zei­ten des In­ter­nets nicht unter Ver­schluss zu hal­ten, indem ein paar Zei­tun­gen ein­kas­siert wer­den. Die Ding­fest­ma­chung der ge­druck­ten Ex­em­pla­re soll viel­mehr der Selbst­dar­stel­lung der Po­li­zei als Kämp­fer gegen „linke Ge­walt“ Glaub­wür­dig­keit und Dra­ma­tik ver­lei­hen. Die Fo­kus­sie­rung auf „Ge­walt“ ist seit jeher das Mit­tel, um links­ra­di­ka­le Kri­tik und Pra­xis als Ver­bre­chen zu dif­fa­mie­ren.

„Ge­walt“ wird vom Staat äu­ßerst se­lek­tiv ver­folgt. Kein Staats­an­walt schrei­tet ein, wenn die bür­ger­li­chen Me­di­en oder ein bür­ger­li­cher Funk­tio­när wie Thilo Sar­ra­zin die Ge­sell­schaft zur Ge­walt­tä­tig­keit an­lei­ten, indem sie Chau­vi­nis­mus, Ras­sis­mus und so­zia­len Hass schü­ren. Was ist ein Be­ken­ner­schrei­ben zu einem An­schlag auf einen Bank­au­to­ma­ten ge­gen­über einem Sys­tem, das in immer mehr Be­rei­chen, der Ar­beit, der Schu­le, den Be­hör­den und den Me­di­en die Angst re­gie­ren lässt, mit Zwang den Sta­tus Quo im In­ne­ren auf­recht er­hält, mit Krieg Au­ßen­po­li­tik macht und sich auf Kos­ten von Men­schen­le­ben das wach­sen­de Elend der Welt vom Leib hält?

Ob eine Äu­ße­rung als „An­lei­tung zu Straf­ta­ten“ oder „Volks­ver­het­zung“ ver­stan­den und ver­folgt wird, hängt immer we­ni­ger von ihrem In­halt ab, und immer mehr von dem Kon­text, in dem diese Aus­sa­ge ge­trof­fen wird. Die heu­ti­ge Ge­sell­schaft hat für um­stürz­le­ri­sche Reden und Schrif­ten etwas übrig, so­lan­ge sich der Ra­di­ka­lis­mus auf die kul­tu­rel­len Spiel­wie­sen der Feuille­tons, der Thea­ter-​ und Kon­gress­sä­le be­schränkt. Ra­di­ka­le Kri­tik an den Ver­hält­nis­sen wird dort zu­ge­las­sen, wo nie­mand Ernst damit macht, diese Ver­hält­nis­se ab­zu­schaf­fen.

An Orten aber, an denen aus Wor­ten und Stim­men eine or­ga­ni­sier­te Kraft wer­den könn­te, ist die Re­pres­si­on zur Stel­le.

Linke Buch­lä­den ver­trei­ben Bü­cher, Bro­schü­ren und Flug­blät­ter, die die po­li­ti­schen Ver­hält­nis­se ana­ly­sie­ren, kri­ti­sie­ren und Hand­lungs­op­tio­nen dis­ku­tie­ren – aus un­ter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven, aber mit dem Ziel einer ra­di­ka­len Ver­än­de­rung der Ge­sell­schafts­ord­nung.

Dafür sol­len sie kri­mi­na­li­siert wer­den. Von die­sem Kri­mi­na­li­sie­rungs­ver­such müs­sen sich alle be­trof­fen füh­len, „die nicht ein­ver­stan­den sind, und es auch noch wagen woll­ten, ihr Miß­fal­len öf­fent­lich kund­zu­tun.“ (O. Tol­mein)

Wir las­sen uns nicht ein­schüch­tern und wir wer­den uns nicht selbst zen­sie­ren!

Ver­tei­di­gen wir un­ab­hän­gi­ge und un­kon­trol­lier­te Me­di­en!

Für eine mi­li­tant de­mo­kra­ti­sche linke Öf­fent­lich­keit!

M99, oh21, Schwar­ze Risse

1 Auf der Seite war eine PDF-​Da­tei mit Aus­schnit­ten der Zeit­schrift ein­ge­stellt.

2 Auf der Seite bamm.​de, die bei SO36.​NET ge­hos­tet ist, war ein Flyer ein­ge­stellt, der zum „Scham­pus­s­au­fen“ beim Tod von Bun­des­wehr­sol­da­ten auf­rief.

3 Im Fall der an­ti­mi­li­ta­ris­ti­schen In­ter­net­sei­te sowie einem an­ti­mi­li­ta­ris­ti­schen Flyer wur­den die Maß­nah­men mit „Volks­ver­het­zung“ be­grün­det und eine Durch­su­chung im An­ti­fa-​La­den Red Stuff wg. des Blo­cka­de­auf­rufs gegen den Na­zi­auf­marsch in Dres­den mit „Auf­ruf zu Straf­ta­ten“.

4 Es gibt noch an­de­re Me­tho­den der Zen­sur, wenn z.B. linke Pu­bli­ka­tio­nen – wie ak­tu­ell wie­der das Ge­fan­ge­nen Info – mit An­zei­gen wegen Ver­leum­dung und ähn­li­chem über­zo­gen wer­den und sie zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt wer­den, die ihre Exis­tenz ge­fähr­den.

WELCOME TO HELL

Welcome to hell
Ein Besuch bei Mumia Abu-Jamal

Veranstaltung am Donnerstag, 19. August im Syndikat, Weisenstraße 56, Berlin

Im April 2010 besuchten mehrere Aktivisten aus Deutschland den politischen Gefangenen und Journalisten Mumia Ab-Jamal , der in den USA in der Todeszelle sitzt. Er berichtete über das Leben mit ständiger Todesbedrohung. Die Besucher befragten ihn zu Haftbedingungen und Alltag im Todestrakt, seiner Arbeit als Journalist und dem aktuellen Stand seiner juristischen Auseinandersetzung.

Es berichten:
Michael Schiffmann, Mumia-Soli-Gruppe/Heidelberg
Anton Reiner, Free Mumia Bündnis/Berlin
Rolf Becker(angefragt), Schauspieler/Gewerkschaftler

(Text übernommen vom Flyer der Veranstaltung)

weitere Informationen siehe :www.mumia-hoerbuch.de

Gerichtsverhandlung gegen unseren Genossen

< Der Gerichtstermin am 12.07.2010 wurde verschoben. Ein neuer Termin wurde noch nicht bekannt gegeben.
Den neuen Termin werden wir umgehend hier veröffentlichen.

Am 12. Juli findet um 13:00 Uhr im Amtsgericht Königs Wusterhausen, Saal 203, die Verhandlung gegen einen unserer Genossen statt. Vorgeworfen werden ihm Diebstahl von Lebensmitteln im Werte von 3,48€ sowie Sachbeschädigung durch sprayen. Wir fordern euch auf, Solidarität zu zeigen. Kommt zur Verhandlung, seid da und unterstützt uns! Solidarität ist eine Waffe, also lasst uns sie benutzen!

Hier noch eine Ergänzung zu unserem Aufruf. Wir veröffentlichen einen Text aus dem Umfeld unseres Genossen:

SOLIDARITÄT MIT EINEM UNSERER GENOSSEN

Unser Genosse und politischer Freund hat demnächst ein Gerichtsverfahren. Dieses Verfahren, das vorher aus 3 anderen Verfahren bestand und nun zu einem Verfahren zusammengelegt wurde, ist nur die Spitze des Eisberges der Repressionen gegen ihn. Seit Jahren versuchen der Repressionsapparat im Süd-Östlichen Raum bei Berlin ihn aus dem Verkehr zu ziehen.

Sei es durch dubiose Anzeigen, Hausdurchsuchungen oder der Observation seiner Person, des Umfeld bzw dessen Wohnung. Seit geraumer Zeit müssen sich couragierte Antifaschisten/innen aus dem Raum Königs Wusterhausen / ZeuthenObservationen, Anquatschversuche vom VS oder Naziübergriffen bzw. nächtliche Hausbesuche derer gefallen lassen.

Lassen wir ihn mit den Problemen nicht alleine. Denn auch er braucht die Unterstützung genauso dringend wie einige Berliner Genossen/innen.

(Wann: 12.07.2010-13Uhr // Wo: Amtsgericht Königs Wusterhausen Saal 203; 5min vom S-Bhf Königs Wusterhausen) *An diesem Tag ist auch die Urteilsverkündung.

Achtung Terminverschiebung!!!

Der Gerichtstermin am 12.07.2010 wurde verschoben. Ein neuer Termin wurde noch nicht bekannt gegeben.
Den neuen Termin werden wir umgehend hier veröffentlichen.

Interview mit Aleksej Olesinov

Der Antifaschist und Sozialist Aleksej Olesinov saß seit November 2008 in einem russischen Knast ein. Im Zuge einer Auseinandersetzung mit als rechts geltenden Securities in dem Moskauer Klub „Cult“ wurde er von der Polizei festgenommen. Schnell wurde klar, dass er auf Grund seiner politischen antifaschistischen Aktivität von den staatlichen Repressionsorganen angeklagt wird.
Sein Anwalt wurde im Januar 2009 auf offener Straße erschossen. Nachdem nach längerer Suche ein neuer Anwalt gefunden wurde, begann Mitte April 2009 der Prozess gegen ihn. Verurteilt wurde Aleksej zu einem Jahr Knast .
Inzwischen ist er aus dem Knast entlassen worden.

Es gelang uns, ein Interview mit ihm zu führen. Hier der Wortlaut:

Interview mit Alexej Olesinov, der wegen antifaschistischen politischen Aktivitäten von der Moskauer Miliz festgenommen wurde, in Untersuchungshaft geriet und im Lager interniert gewesen ist

Erzählen Sie bitte, warum sie inhaftiert wurden und welche Anschuldigungen wurden ihnen vorgeworfen?

Ich wurde des bewaffneten Rowdytums als angebliches Mitglied einer Gruppe, die sich zuvor abgesprochen haben soll, beschuldigt. Außerdem wurde ich beschuldigt, Mitglied der „Antifaschistischen Bewegung“ zu sein. Meine verbrecherische Rolle und die meiner „Mittäter“ beruht angeblich darauf, dass wir Aktivisten der „Antifaschistischen Bewegung“ waren.

Hier in Deutschland ist es schwer vorstellbar, wie man in einem russischen Gefängnis lebt. Erzählen Sie bitte, wie dort der Tagesablauf ist

Solange, wie ich mich in Untersuchungshaft befand, gab es für uns keinen geordneten Tagesablauf, abgesehen davon, dass um 6 Uhr Wecken war und um 22 Uhr das Licht und die Elektrizität abgeschaltet wurden. Das ist eigentlich alles.

Erwies Ihnen jemand Solidarität und in welcher Form?

Ich erhielt sowohl von eigenen Kameraden, als auch aus dem Ausland Hilfe. Vom Ausland war das die „Rote Hilfe“ aus Deutschland, die einerseits sehr materiell war und andrerseits zur Unterstützung im Aufbau einer Internet-Seite bestand.
Außerdem hatte die Gruppe „What We Feel“ (eine russische antifaschistische Hardrockgruppe) eine Tour durch Deutschland, im Verlauf dessen eine bestimmte Geldsumme für meinen Advokaten gesammelt wurde.
Außerdem erhielt ich die Solidarität von Seiten einer Vielzahl russischer Antifaschisten, insbesondere vom „Anarchistischen schwarzen Kreuz“ , von der Bewegung „Autonome Wirkung“ und von vielen nicht politischen Gemeinschaften.

Uns wird häufig berichtet, dass man in den russischen Gefängnissen Gewalt gegenüber den Insassen anwendet. Sind Sie damit in Berührung gekommen? Wie war der Umgang der Gefängniswärter und der Vorgesetzten Ihnen gegenüber?

Ich bin im Gefängnis nicht mit irgend welchem Zwang in Verbindung gekommen, aber ich weiß, dass das in Moskau auf Grund der Beobachtung durch die Presse nicht praktiziert wird. Aber ich weiß, dass in Sankt Petersburg die Nazis die örtliche Gefängnisverwaltung der „Petersburger Kreuze“ (ein berüchtigtes Gefängnis in Sankt Petersburg) dazu benutzen, gegen Andersdenkende und Häftlinge vor zu gehen.
Ich selbst habe keinerlei Zwang verspürt (er lächelt dabei). Ich hatte keine besondere Kontakte, weder zu den Vorgesetzten noch zu dem Wachpersonal.

Warum saßen die anderen Inhaftierten im Gefängnis?

Auf Grund der Verbreitung von Drogen, Überfall, Diebstahl, Mord, Raub, Banditentum


Wie haben sich die anderen Inhaftierten ihnen gegenüber verhalten und welche politische Überzeugungen hatten diese?

Ich denke, dass keiner von diesen irgend eine politische Ansicht hatte.
Nimmt man die Verbrecher, die in den russischen Gefängnissen einsitzen, so spucken die auf irgend eine politische Überzeugung. Ich weiß gar nicht, wie man das sagen soll, zum Teufel!(lächelt). Der Sinn besteht darin, dass das Leben eines Verbrechers keine nationale oder ähnliche Sachen berührt, sagen wir z.B., die der Rassentrennung. Sie … wie sagt man, leben nicht nach dem Ehrenkodex, sondern erfahren keine Achtung.
Diejenigen Nazis, mit denen ich in Berührung gekommen bin, saßen nicht in den Gemeinschaftsunterkünften, sondern getrennt davon. Entweder in speziellen Unterkünften, in Zweimannräumen oder sonst irgendwo. Für sie ist das natürlich besser, da sie nicht mit den übrigen Häftlingen untergebracht sind.

Hatten irgend welche politische Themen eine wichtige Bedeutung im Gefängnis?

Nein ich habe keinerlei politische Diskussionen mit niemandem dort geführt. Solche Gespräche gab es nicht, obwohl im Prinzip, alle wussten wofür ich im Gefängnis sitze. Dort bestand die Mehrzahl aus Immigranten und noch irgend welchen, aber wir haben uns im Besonderen über solche Themen nicht unterhalten.
Aber, natürlich, verfügt die Mehrheit eine negative Einstellung zu den Nazis, da mindestens die Hälfte der jenen, die dort inhaftiert sind, Aserbaidshaner, Armenier, Georgier , Tadschiken, Usbeken und andere sind.

Hatten Sie irgendwelche Konflikte im Gefängnis mit anderen Insassen, die eine andere Weltanschauung oder politische Überzeugung hatten?

Konflikte? Hm … Im Prinzip gab es keine Konflikte. Das ist schwer zu sagen,…
Nicht bezüglich der Weltanschauung. Das einzige – das war nicht im Gefängnis, aber als ich schon im Lager war, wir hatten dort eine Baracke mit 200 Insassen. In unserem Teil der Unterkunft waren wir 50 – 60. Und ich war unter ihnen der einzige, der ein Buch gelesen hat und auf mich hat man wie auf einen „Volksfeind“ geschaut.

Warum war das so?

Sie waren nicht der Meinung, dass darin etwas Nützliches bestehen könnte.

Zum Schluss möchten wir erfahren, wie Sie gedenken, nach der Haft zu leben?

Das ist schwer zu sagen, aber auf meine Überzeugung hat sich die Haft auf keinen Fall ausgewirkt. Im Gegenteil, ich empfand die Unterstützung von mir nahen Menschen oder Leuten, die ich eventuell gar nicht kannte. Eher umgekehrt – ich habe mich in meinen sozial-politischen Ansichten gefestigt.
Ich danke all jenen Freunden, die mich unterstützt haben.
Ohne Zweifel, ich halte die Solidarität für eine der wichtigsten Sachen für denjenigen Menschen, der sich an der anderen Seite des Stacheldrahtzaunes befindet. Viele alltägliche Sachen, denen wir sonst keine besondere Aufmerksamkeit widmen, spielen dort eine ganz andere Rolle

Linke AktivistInnen wegen mutmaßlichem Brandanschlag gegen Gedenkstättenabriss in Königs Wusterhausen festgenommen!

Wie der Fernsehsender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am 5. Mai 2010 mitteilte wurden in Niederlehme, einem Ortsteil von Königs Wusterhausen, in der Nacht vom 4. zum 5. Mai insgesamt drei GenossInnen durch Repressionsorgane festgenommen.

Eher zufällig, so der RBB weiter, habe eine Polizeistreife das Auto mit den drei GenossInnen festgehalten und festgestellt, dass die Nummernschilder gefälscht waren. Im Zuge dessen sei ihnen ein in der Nähe des Wagens abgestellter Brandsatz aufgefallen.

Laut RBB bringt die Polizei dies mit einem möglichen geplanten Anschlag auf Gerätschaften in Verbindung, die in Niederlehme-Ziegenhals zum Abriss der antifaschistischen Ernst-Thälmann-Gedenkstätte eingesetzt werden.

Lars Meier von der Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. in Königs Wusterhausen sagte zum Vorfall: „Das Abreißen der antifaschistischen Gedenkstätte, der Kauf durch den verantwortlichen Brandenburger Ministerialbeamten für Bauen a.D. Gerd Gröger und die Entwendung des Inventars der Ausstellung letztes Jahr sind bereits skandalös und ein deutliches Zeichen dafür, welcher Wind in Brandenburg weht. Dass linke AktivistInnen nun wegen einem Konstrukt einer vermeintlichen Widerstandshandlung gegen den Abriss festgenommen werden ist allerdings eine neue Qualität!“

Weiter führte er aus: „Leider haben wir aktuell noch keinen Hinweis auf den Verbleib der drei AktivistInnen. Wir bemühen uns aber Kontakt zu Ihnen aufzunehmen. Es bleibt dabei: Linke Politik ist nicht kriminell sondern notwendig!“

Bereits im Vorfeld des 1. Mais, dem Kampftag der ArbeiterInnenklasse, war es in Königs Wusterhausen zu einer Hausdurchsuchung bei einem aktiven Antifaschisten durch staatliche Repressionsorgane gekommen.

Die Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Königs Wusterhausen solidarisiert sich mit den Verhafteten und fordert die sofortige Einstellung aller Ermittlungen!

Sie wird sich nach ihren Möglichkeiten für die AktivistInnen einsetzen und bittet GenossInnen, Angehörige und/oder die Betroffenen sich bei der Roten Hilfe Königs Wusterhausen oder einer anderen Roten Hilfe- oder Ermittlungsausschuss (EA)-Gruppe zu melden!

Rote Hilfe e.V.
Ortsgruppe Königs Wusterhausen

Wenn es dreimal klingelt?

Im südlich von Berlin liegendem Königs Wusterhausen fand am Dienstag, dem 27.April 2010, ein Hausdurchsuchung bei einem stadtbekanntem Antifaschisten statt. Morgens um sechs, wie üblich, hämmerten Mitarbeiter des Brandenburger sowie des Berliner LKA an die Tür von Steven G.*, wobei besonders die Berliner Beamten sich aggressiv hervortaten und nur durch das Einwirken der Brandenburger Kollegen an einem Aufbrechen gehindert wurden.

Der Grund für die Kriminalisierung und Hausdurchsuchung war, dass G. im November 2009 an einem Angriff auf den Schöneweider Neonaziladen „Zum Henker“ aktiv dabei gewesen sein soll und ihm die Tat des Landfriedensbruchs angehangen wird. Es gab mindestens drei unabhängige Zeug_Innen, die dies anders sehen. Fakt ist, dass G. von mindestens fünf Neonazis vor der Nazikneipe zusammengeschlagen wurde und als er am Boden lag, diese versuchten ihm auf dem Kopf zu treten, so dass er kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Die Polizei stellte trotz Zeugenaussagen die Ermittlungen gegen die identifizierten Ex-Frontbann-Aktivisten ein, da G.keine Aussage zu Täter_Innen machen konnte.

Der weitere Grund für die Hausdurchsuchung durch die Brandenburger Beamten kam daher, da G. beim Verkleben eines Stickers erwischt wurde. Auf dem Aufkleber war ein blutender Neonazi zu sehen mit der Unterschrift Nazis aufs Maul. Laut den Polizeibeamten ist dies ein Aufruf zur Straftat.

Welchem Zweck diente also diese Hausdurchsuchung?

Bei der Hausdurchsuchung wurden Handys, Aufkleber, Plakate und linke Zeitschriften beschlagnahmt. Dabei handelte es sich nicht um das oben erwähnte Motiv, sondern um verschiedene typische Antifa-Aufkleber, die keine strafrechtliche Relevanz haben.

Der Hauptgrund dient nur zur Einschüchterung der sehr aktiven antifaschistischen Szene in Königs Wusterhausen, Zeuthen und den übrigen Gemeinden. Seit längerer Zeit stehen junge Antifaschist_innen in dieser Gegend unter Observation durch VS und polizeilichen Staatsschutz und es gab einige Anquatschversuche und Einschüchterungen.

Enough is Enough

Das gesamte Jahr über sind gerade provinzielle Antifaschist_innen und Gruppen Repressionen von Seiten Anti- Extremistischer-Polemik der Lokalmedien und Naziangriffen ausgesetzt. Meist sind die wenigen alternativen Jugendlichen, die einzigen aktiven Akteure im Ort, die sich gegen eine rechte Hegemonie stellen. Im Fall von G. gingen die Nazis in den vergangenen Monaten soweit, dass sie sein Haus mehrfach attackierten und beschmierten. Der vorläufigeHöhepunkt war die Zerstörung des Fahrzeuges seiner Eltern in der Nacht zum 13.03.2010.

Am kommenden Samstag wollen nach sechs Jahren Pause wieder einmal Neonazis aus vielen Bundesländern und Europa auf die Straße gehen. Wir werden dies nicht dulden und rufen gerade auch wegen den Problemen in den Berliner Vororten dazu auf, an Blockaden teilzunehmen und den Naziaufmarsch in Berlin Pankow mit allen Mitteln zu verhindern.

Darüber hinaus ist am Abend die revolutionäre erste Mai Demo, welche nicht nur eine Tradition ist, sondern eine der wenigen Demonstration im Jahr ist, in der wir uns für die übers Jahr verteilte Repression revanchieren können.

Aus diesem Grund kann die eigene Zielsetzung fürs Wochenende, an der wir uns selber messen sollten, nur lauten:

Keinen Meter Freiraum für Nazis und Bullen. Nicht in Pankow, nicht in Kreuzberg, nirgendwo.

Unsere Straßen – Unsere Kieze – Unsere Stadt ! ! !

*(Name geändert)“

Quelle: Antifagruppe Oranienburg