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Gegen den Auslieferungsbescheid von Faruk Ereren an die Türkei

Vor dem OLG Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen Faruk Ereren. Der 1955 geborene Mediziner Faruk Ereren kämpfte in der Türkei bereits während der Militärdiktatur der ‘ 80er Jahre an seiner Universität politisch aktiv gegen die faschistische Besetzung. Dabei wurde er mehrmals überfallen, angeschossen, festgenommen und von der Polizei gefoltert. Faruk verbrachte knappe 9 Jahre in Militärhaft, der er sich u.a. durch Todesfasten widersetzte. Später wurde er ständig beschattet und bedroht, sodass er sich schließlich – psychisch schwer krank – entschloss, aus dem Land zu flüchten.

2007 wurde er in Deutschland verhaftet, mit der Anschuldigung „führendes Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ zu sein. Die Anklage der Bundesanwaltschaft beruht weitgehend auf türkischem Beweismaterial. Obwohl darin auch unter Folter entstandene Geständnisse enthalten sind, wird dieses Material vom Gericht als Beweismittel anerkannt.

Seit fast drei Jahren befindet sich Faruk somit in Isolationshaft und hat am 29. Januar 2010 den Auslieferungsbescheid an die Türkei erhalten. Seine Gründe für politisches Asyl wurden in keinster Weise gewürdigt, und so sieht er sich erneut der Gefahr menschenunwürdiger Behandlung und systematischer Folter bei „erschwerter lebenslanger Haft“ in der Türkei ausgesetzt. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf verletzt Grundrechte, die in der UN-Menschenrechtscharta allen Menschen garantiert ist. Deutschland macht sich damit zum Handlanger des Folter-Systems Türkei.

Das Gericht nun begründet seine Zustimmung zum türkischen Auslieferungsersuchen damit, dass Faruk Ereren in der Türkei wegen seiner durch Folter entstandenen chronischen Erkrankung möglicherweise entlassen wird.

Der von Faruk erhobene Einwand, ihm drohe im Falle seiner Verurteilung eine sogenannte ‚erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe bis zum Tod‘, ohne dass die Möglichkeit einer bedingten Strafaussetzung beziehungsweise vorzeitigen Entlassung aus dem Strafvollzug bestünde, bleibt unberücksichtigt. Doch eine Auslieferung von Faruk Ereren verstößt gegen unabdingbare Grundsätze der deutschen Verfassung. Die beabsichtigte Auslieferung von Faruk Ereren ist mit Art. 3 der Menschenrechtskonvention unvereinbar. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in vergleichbaren Fällen – zuletzt in seinem Beschluss vom 16.01.2010 – 2BvR 2299/09 – entschieden, dass eine Mitwirkung der deutschen Behörden an einer Auslieferung angesichts solcher Strafen mit Artikel 1 Abs.1 und Artikel 2 Abs.1 des Grundgesetzes unvereinbar und verfassungswidrig ist!

Darin sind sich alle demokratischen Organisationen aus der Türkei einig: Anhand dieses Auslieferungsurteils soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, mit dem einer Vielzahl politisch aktiver Menschen die Auslieferung/Abschiebung in die Türkei droht.

Wir fordern daher:
Keine Auslieferung von Faruk Ereren an das Foltersystem Türkei!
Sofortige Freilassung von Faruk Ereren!

11.02.2010 | Berlin | Kundgebung Woche der internationalen Solidarität mit dem Baskenland

Ort: vor der Spanische Botschaft, Lichtensteinallee 1 | Uhrzeit: 16:00 Uhr

Protest- und Solidaritätskundgebung „Freiheit für das Baskenland!“. Am 4. Januar 2010 hat das Kollektiv baskischer politischer Gefangener (Euskal Preso Politikoen Kolektiboa, EPPK) in einem Schreiben die Aufnahme einer „neuen Dynamik des Kampfes“ erklärt. Mit Hungerstreiks und Selbsteinschlüssen wollen die ca. 750 Inhaftierten, die das Kollektiv bilden, ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Zu diesen gehören u.a. die Entlassung aller Gefangenen, welche ihre Strafe bereits abgesessen haben, die Entlassung aller Gefangenen, welche unter schweren Krankheiten leiden und nicht haftfähig sind, die Einhaltung der Menschenrechte (z.B. körperliche Unversehrtheit), die Anerkennung des Status als politische Gefangene sowie die Zusammenlegung der Gefangenen.
Weitere Infos und Aufruf in Kürze.

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Silvester zum Knast

Seit vielen Jahren gibt es an Silvester in Berlin eine Demonstration zum Knast in Moabit, um den Inhaftierten dort – stellvertretend für alle Gefangenen – zu zeigen, dass sie nicht allein und vergessen hinter den grauen Mauern vor sich hin vegetieren.
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Kommt am 31.12.09 um 22:45 Uhr zum U-Bhf Turmstrasse!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

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Anquatschversuche des VS in Brandenburg!

MitarbeiterInnen des Verfassungsschutz in Brandenburg sprechen gezielt Leute an.

Am Mittwoch, dem 9. Dezember 2009 wurde eine Schülerin an einer Straßenbahnhaltestelle in Cottbus von einem Mitarbeiter des Verfassungsschutz (VS) mit Namen angesprochen. Dies ist bereits der zweite Vorfall innerhalb weniger Wochen in der Region Forst und Cottbus, wo MitarbeiterInnen des Verfassungsschutz in Brandenburg anscheinend gezielt Personen auf der Straße angesprochen haben. Durch direkte namentliche Kontaktaufnahme und genauem Wissen über persönliche und politische Sachverhalte der Angesprochenen, versucht der VS Kontaktpersonen aus der „links-autonomen Szene“ zu finden. Das Anliegen ist es, Strukturen des „Szene“ aufzudecken und Hintergründe dieser zu ermitteln.
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Antirep-Demo am 14.11.09 in Rostock

Po­ten­zi­ell ver­däch­tig?!
Staat­li­che Re­pres­si­on ist nichts, wovon al­lein po­li­ti­sche Ak­ti­vis­t_in­nen be­trof­fen sind. Sie be­geg­net uns im All­tag, dort wo in­di­vi­du­el­le Rech­te be­schnit­ten wer­den. Ge­währ­leis­tet wird die to­ta­le Er­fas­sung durch Mit­tel wie der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, Vi­deo­über­wa­chung, Ge­sund­heits­kar­te, On­line-​Durch­su­chung und bio­me­tri­schen Per­so­nal­aus­weis und rückt zu­neh­mend in die per­sön­li­che Er­fah­rung eines jeden. Der bio­me­tri­sche Per­so­nal­aus­weis macht die flä­chen­de­cken­de er­ken­nungs­dienst­li­che Be­hand­lung der ge­sam­ten Be­völ­ke­rung mög­lich, wo­durch jeg­li­che An­ony­mi­tät weg­fällt. Somit un­ter­liegt die in­tims­te Pri­vatssphä­re dem staat­li­chen Zu­griff.
Bei­spiels­wei­se nutzt die Agen­tur für Ar­beit im Kampf gegen den ver­meint­li­chen Miss­brauch des Ar­beits­lo­sen­gel­des II Da­ta-​Mi­ning-​Tech­ni­ken und lässt sich den Zu­griff auf staat­li­che und pri­va­te Da­ten­be­stän­de geben, um die Emp­fän­ger_in­nen zu durch­leuch­ten. Statt sich der Ur­sa­chen der „so­zia­len Frage“ po­li­tisch an­zu­neh­men, wer­den be­dürf­ti­ge Men­schen durch sol­cher­lei Re­pres­sa­li­en einer wach­sen­den staat­li­chen Kon­trol­le aus­ge­setzt und ihnen wer­den grund­le­gen­den Rech­te und Frei­hei­ten be­schnit­ten.
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Aktionstag am Tag der Urteilsverkündung im mg-Prozess!

Der Prozess gegen Oliver, Axel & Forian, denen vorgeworfen wird Mitglieder in der militanten gruppe [mg] zu sein und Bundesfahrzeuge angezündet zu haben, neigt sich langsam dem Ende zu.
Am Tag des Urteils soll es in Berlin um 8 Uhr eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude und um 19 Uhr eine Demonstration am Kottbusser Tor geben.
zum Aufruf

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Anquatschversuch in Frankfurt (Oder)

Am 30. Juni wurde die Soligruppe Frankfurt darüber informiert, dass eine Person, die sich als Mitarbeiter des Innenministeriums vorstellte, einen ehemaligen Aktivisten zur Zusammenarbeit bewegen wollte. Nachdem der Verfassungsschutz bereits im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm Lücken in der Frankfurter Linken auszumachen versuchte (mehr), unternahm er nun offenbar einen weiteren Anlauf.

Unter dem Vorwand, Informationen über die örtliche Neonaziszene erfragen zu wollen, sprach der Mann seine Zielperson am frühen Dienstagabend an. Der Betroffene hatte gerade ein Haus verlassen, dass dafür bekannt ist, überwiegend von AntifaschistInnen bewohnt zu werden. Der mutmaßlichen Verfassungsschützer näherte sich an der Haustür von hinten und sprach den jungen Menschen mit seinem Namen an. Als dieser das Ansinnen sofort zurückwies, versuchte der Mann den Grund für die verweigernde Haltung zu erfragen. Die angesprochene Person brach daraufhin das Gespräch ab und entfernte sich in ein nahe gelegenes Einkaufszentrum.

Der etwa 30 Jahre alte Mitarbeiter des Ministeriums ist rund 1,75 m groß und von eher dünner, schlaksiger Statur. Markant ist seine Brille mit dünnem Gestell und schmalen Gläsern. Zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme besaß er einen gepflegten kurzen Bart, der sich von der Oberlippe bis zum Kinn zog. Dies ist leider nicht der erste und wird mit Sicherheit auch nicht der letzte Versuch sein, die linke Szene in Brandenburg zu infiltrieren.

Seid aufmerksam und macht derartige Unternehmungen seitens der Behörden öffentlich! Für eine radikale und starke Linke – Keine Zusammenarbeit mit Polizei und Geheimdiensten!

Solidarität mit Aleksej Olesinov

Der Antifaschist und Sozialist Aleksej Olesinov sitzt seit November 2008 in einem russischen Knast ein. Im Zuge einer Auseinandersetzung mit als rechts geltenden Securities in dem Moskauer Klub „Cult“ wurde er von der Polizei festgenommen. Schnell wurde klar, dass er auf Grund seiner politischen antifaschistischen Aktivität von den staatlichen Repressionsorganen angeklagt wird.
Sein Anwalt wurde im Januar 2009 auf offener Straße erschossen. Nachdem nach längerer Suche ein neuer Anwalt gefunden wurde, begann Mitte April 2009 der Prozess gegen ihn. Verurteilt wurde Aleksej zu einem Jahr Knast (bis mindestens November 2009).
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Freiheit für Alex

Unsere Genossin Alex sitzt seit dem 21.05.09 in Untersuchungshaft. Ihr wird vorgeworfen am 18.05.09 in Friedrichshain ein Auto angezündet zu haben. Festgenommen wurde sie in einem Spätkauf in der Petersburger Strasse, musste aber auf Grund der kaum vorhandenen Beweise bereits am Folgetag fürs Erste wieder freigelassen werden.
Bereits kurz nach der Freilassung von Alex brach eine regelrechte Hetzjagd in den bürgerlichen Medien aus – ähnlich der Hetze wie sie etwa bei der Festnahme von Axel, Florian und Oliver, denen vorgeworfen wird Mitglieder der „Militanten Gruppe“ zu sein, stattfand.
Nun sitzt Alex in der Untersuchungshaft in Lichtenberg und soll Dienstag in den Frauenknast nach Pankow kommen, wo sie auf ihr Verfahren warten muss.

Mehr Infos findet ihr hier

Christian ist endlich frei!

Am 19.12.08 wurde nun endlich – seit über 26 Jahren Knast – Christian Klar entlassen.

Er wurde 1985, und ein weiteres Mal 1992, in aufwändigen politischen Schauprozessen zu sechs mal Lebenslänglich und einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Vorgeworfen wurde ihm eine Beteiligung an den RAF-Aktionen gegen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Bankier Jürgen Ponto und Hans Martin Schleyer. Genaue Beweise waren in den Verfahren genauso Fehl am Platz wie rechtsstaatliche Normen und juristischen Grundsätze.

Der Schnüffel- und Pauschalisierungsparagraph §129a etwa, erübrigte auch hier wie in vielen anderen Fällen gegen Mitglieder von Stadtguerillagruppen genaue Tatzuordnungen.

Keine anderen Gefangenen der RAF waren so lange im Knast wie Christian – die meiste Zeit unter verschärften und rechtsstaatlich äußerst fragwürdigen Haftbedingungen, die von Sonderregeln, Isolation und speziellen Repressalien gegen ihn geprägt waren.

Christian, der immer für seine linken Überzeugungen und Einschätzungen einstand und an dem sich der bundesdeutsche Staat noch heute rächen und sein Exempel statuieren will, ist nun kurz vor Weihnachten auf Bewährung frei gekommen.

Wir freuen uns für ihn und wünschen Christian alles Gute!
Weg mit den §§ 129 a/b! Freiheit für Birgit Hogefeld und alle anderen politischen Gefangenen!

Aktivengruppe der Rote Hilfe e.V. OG Königs Wusterhausen im Januar 2009