Bericht der Veranstaltung“Was tun, wenn’s brennt?“ vom 15. Dezember 2012

Der „Freundeskreis Ernst Thälmann Gedenkstätte e.V. Ziegenhals“ führt seit Jahren am bzw. vor dem Areal der zerstörten Gedenkstätte in Ziegenhals jeweils im Februar (Jahrestag der letzten illegalen ZK-Tagung der KPD) im April (Geburtstag Ernst Thälmanns) und August (Ermordung Ernst Thälmanns im KZ Buchenwald ) eine Gedenkveranstaltung durch. Am 19.08.2012 auf der Veranstaltung anlässlich des 68. Jahrestages der Ermordung Ernst Thälmanns tauchten Nazis auf und versuchten die anwesenden Antifaschisten zu fotografieren. Wie kann dieses Veranstaltung geschützt werden? Was müssen die Anwesenden beachten? Dazu organisierten wir mit dem Vorsitzenden des Freundeskreises eine Informationsveranstaltung in unseren Räumen. In anwaltlicher Begleitung versuchten wir den Anwesenden die wichtigsten Punkte vor, auf und nach einer Demonstration bzw. Kundgebung nahe zu bringen. Es wurden u.a. Handlungsrichtlinien bei Festnahmen erläutert. Leider war die Beteiligung der Mitglieder des Freundeskreises sehr gering. So bleibt zu hoffen, das die Anwesenden als Multiplikator dienen und die wichtigsten Informationen an ihre Mitstreiter weitergeben.

Keine Tritte gegen Polizisten: Gericht wies den Vorwurf des Landfriedensbruchs zurück

Wir zitieren einen Artikel aus dem ND vom 3./4.11.2012 Autor: Sven Kames:
„Keine Tritte gegen Polizisten: Gericht wies den Vorwurf des Landfriedensbruchs zurück
Von Sven Kames  (ND vom 3.11.2012)

Späte Genugtuung für drei Berliner Antifaschisten: Am Freitag hat das Landgericht Potsdam die Berufungsverhandlung gegen sie eingestellt. Es ging um die Blockade eine Neonaziaufmarschs am 5. Dezember 2009 in Königs Wusterhausen.
Den Angeklagten war Landfriedensbruch vorgeworfen worden. Sie hätten sich, so die Anschuldigung, bei der polizeilichen Räumung der Sitzblockade nicht friedlich verhalten und sogar Polizisten getreten. Nachdem das Gericht vor dem Beginn der Verhandlung in Potsdam Videoaufnahmen des Geschehens in Augenschein nahm, war klar, dass die Vorwürfe nicht haltbar waren. Die Verhandlung selbst dauerte gerade einmal eine Minute: Die Staatsanwaltschaft zog die von ihr selbst eingelegte Berufung zurück, es folgte die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten trägt die Staatskasse.
Der Freispruch der Angeklagten in der ersten Instanz – vor dem Amtsgericht in Königs Wusterhausen – ist damit rechtskräftig geworden. Schon am Amtsgericht waren die Videosequenzen bekannt. Es gab Aufnahmen aus mehreren Kameraperspektiven, allesamt angefertigt von Dokumentationsteams der Polizei. Die Bilder widerlegten die belastenden
Aussagen von Berliner Polizisten, die als Zeugen gehört wurden. Die Angaben der Beamten seien »nicht mit den objektiven Geschehnissen in Übereinstimmung« zu bringen, meinte das Amtsgericht.
Einer der Angeklagten war Markus Tervooren, Geschäftsführer der der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (WN- BdA). Der 49-Jährige zeigte sich erleichtert über den Ausgang des Verfahrens.-Dabei meinte er: »Ich war ohnehin erstaunt, dass es zu der Berufung gekommen ist, wo doch die Belastungszeugen so offenkundig gelogen hatten.«  Für Tervooren ist klar: »Bei der nächsten Blockade werden wir
wieder dabei sein.« Stephan Schräge, Rechtsanwalt eines anderen Angeklagten, kommentierte: »Verschiedene Innenminister warnen derzeit vor dem bewaffneten Neonaziuntergrund, der in Deutschland existiert. Mit diesem Hintergrundwissen ist es für mich absurd, den Verfolgungswillen der Behörden gegen Menschen zu beobachten, die sich friedlich den Helfern der Mörderbanden in den Weg gestellt haben.« Anstelle von Ermittlungsverfahren, sollte es gesellschaftliche Anerkennung für solches Engagement geben, sagte Schräge.
Im Dezember 2009 hatten rund 650 Menschen gegen etwa 280 Neonazis aus dem Spektrum der »Freien Kameradschaften« demonstriert. Die zeitweilige Blockade war von der Polizei gewaltsam aufgelöst worden. Dabei ereigneten sich die Vorfälle, auf denen der Prozess basierte.
Im gleichen Zusammenhang war Hans Coppi, dem Landesvorsitzenden der Berliner VVN-BdA, vorgeworfen worden, er habe versucht, mit einer Fahnenstange auf Polizisten einzuschlagen. Im Jahr 2010 hatte das Amtsgericht Königs Wusterhausen das Verfahren gegen Hans Coppi eingestellt – gegen eine Geldbuße von 500 Euro, zu zahlen an das Königs Wusterhausener Bündnis gegen Rechts, womit Coppi durchaus einverstanden war.“

Aufruf in Sachen Radikalenerlass

Liebe Genossinnen und Genossen,
zum 40. Jahrestag des Radikalenerlasses wollen wir mal wieder an die fehlende Aufarbeitung und Rehabilitierung der Genossen erinnern. Ein Aufruf von Menschen, die in den 70er und 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts mit Berufsverbot belegt waren, findet sich unter: weiterlesen

Veranstaltungstipp: „Chilli con Kino“

Wann: Freitag, 23. September, 18.00 Uhr
Wo: Erich-Kästner-Str. 12, Königs Wusterhausen

Imbiss * Film * Diskussion

veranstaltet von: Alternativer Projektraum, Rote Hilfe, Sozialforum

Eintritt frei, Spenden zugunsten von Repressionsbetroffenen erwünscht

„Anna und Arthur halten`s Maul“-auch als ZeugInnen!

Um den Repressionsorganen des Staates keinen Einblick in die eigenen Strukturen zu gewähren und sich selbst und andere vor Repression zu schützen, gilt in der Linken seit Langem strömungsübergreifend das „Anna und Arthur halten’s Maul“-Prinzip.
Dennoch geschieht es immer wieder, dass Menschen bei der Polizei Aussagen machen, um entweder ihre eigene ›Unschuld‹ zu beweisen oder weil sie eingeschüchtert sind. Auch bei der Staatsanwaltschaft wird geredet, vor Gerichten werden Zeugenaussagen gemacht … Gefördert wird ein solches Verhalten von Gruppen die einen »kreativen Umgang mit Polizei und Justiz« propagieren und damit von Repression Betroffenen das Gefühl vermitteln, die Polizei mit harmlosen Aussagen im Verhör ›austricksen‹ zu können.

Aber: Es gibt keine ›harmlosen‹ Aussagen!

Jede Äußerung hilft der Polizei bei ihren Ermittlungen, entweder gegen dich oder gegen andere. Scheinbar ›entlastende‹ Aussagen können entweder andere belasten, oder der Polizei Tipps geben, nach weiteren Beweisen gegen dich zu suchen oder sie zu erfinden.

Deshalb: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft konsequente Aussageverweigerung!

Unser Genosse K. war noch nicht lange im linken politischen Spektrum aktiv, als er sich an einer Demo gegen Naziterror beteiligte. Nur wenige Wochen später erhielt er eine schriftliche Vorladung der Polizei. Er wurde aufgefordert, in einem Strafverfahren gegen einen anderen Genossen als Zeuge auszusagen. Diesem Genossen wurde vorgeworfen, sich bei der Demo mit einer Transparentstange gegen einen Polizeiangriff verteidigt zu haben.
Leider besprach K. die Vorladung weder mit uns noch meldete er sich bei der „Roten Hilfe“ oder einem Anwalt, sondern ging unvorbereitet zur Vernehmung und machte dort auch eine Aussage. Dabei belastete er zwar niemanden. Er bestätigte der Polizei aber u.a., dass unser Genosse an der Demo teilgenommen und dabei auch ein Transparent getragen hat. Erst als K. eine Vorladung zur gerichtlichen Hauptverhandlung gegen unseren Genossen erhalten hatte, informierte er uns, schaltete einen Anwalt ein, berief sich nach dessen Rat auf sein Auskunftsverweigerungsrecht und beantragte Unterstützung durch die „Rote Hilfe“.
Da Genosse K. gegen das „Anna und Arthur halten’s Maul“-Prinzip verstoßen hat, kann er von der „Roten Hilfe“ als Organisation keine Unterstützung erhalten.
Als Ortsgruppe der „Roten Hilfe“ sind wir dennoch solidarisch mit ihm. Wir glauben ihm, wenn er sagt, er habe angenommen, mit seiner Aussage niemandem zu schaden. Und wir halten ihm seine Unerfahrenheit und seine Bereitschaft, vor Gericht keine Aussage zu machen, zu Gute. Wir haben ihm aber deutlich gesagt, dass er sich falsch verhalten hat. Allein schon die Mitteilung, dass der Genosse, gegen den die Polizei ermittelte, an der besagten Demo teilgenommen hat, hätte ein wichtiges Indiz in der Beweisführung gegen diesen Genossen sein können. Vielleicht hatte die Polizei bis dahin ja nur den Verdacht, aber kein sicheres, beweisbares Wissen darüber, dass unser Genosse der gesuchte „Täter“ war?!
Wir haben ihm auch gesagt, dass er als Zeuge weder verpflichtet ist, polizeilichen Vorladungen Folge zu leisten noch dort Aussagen zu machen. Die Staatsanwaltschaft kann zwar erzwingen, dass Zeugen zur Vernehmung erscheinen, hat aber keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn diese zur Sache schweigen. Nur bei Aussageverweigerung vor Gericht droht Zeugen theoretisch Beugehaft von bis zu 6 Monaten; praktisch wurde von dieser Sanktionsmöglichkeit bisher aber nur Gebrauch gemacht, wenn in Strafverfahren hohe Freiheitsstrafen drohten. Grundsätzlich ist es daher auch für Zeugen relativ risikolos, die Aussage zu verweigern.
Auch unserem Genossen K. ist jetzt klar: „Anna und Arthur halten’s Maul“! Und er weiß nun, dass Solidarität nur funktionieren kann, wenn die Gruppe über Strafverfahren, die die politische Arbeit betreffen, sofort informiert wird und ein Anwalt und die „Rote Hilfe“ eingeschalten werden.

Spenden für die Anwaltskosten unseres Genossen können unter dem Zahlungsgrund „Aussageverweigerung“ auf das Konto des „Rote Hilfe e.V. – Ortsgruppe Königs Wusterhausen“ Nr. 4007238318 bei der GLS-Bank, BLZ: 43060967 überwiesen werden.

Urteil in „militante-gruppe“-Prozess bestätigt

BGH verwirft Revision – Urteil
rechtskräftig: Wer die Macht hat, hat das Recht

Liebe Freundinnen und Freunde des Einstellungsbündnisses:

Scheiss Nachrichten heute von uns: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das
Urteil gegen Axel, Florian und Oliver bestätigt. Für die drei im Oktober
2009 zu drei und dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten
Genossen bedeutet die Entscheidung, dass sie in den nächsten Wochen mit
einer Ladung zum Haftantritt rechnen müssen.

Auf unserer Webseite haben wir dazu eine Presseerklärung veröffentlicht
und die Entscheidung kommentiert:

Weitere Informationen zu den Verfahren und der Solidaritätsarbeit gibt
es in unserem Buch über die §129-Ermittlungen und den Prozess wegen
Mitgliedschaft in der militanten gruppe veröffentlicht (Titel: ?Das
zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen?, ISBN 978-3-942885-00-3).

Das Einstellungsbündnis bittet weiterhin um Geldspenden für anstehende
Rechtsmittel und Haft auf eines der beiden folgenden Konten:
– Thomas Herzog,
Postbank Essen,
Konto-Nr.: 577 701 432, BLZ: 360 100
43, Verwendungszweck: Sonderkonto
– Rote Hilfe e.V.,
GLS-Bank, Konto-Nr.: 4007 238 317, BLZ: 430 609 67,
Verwendungszweck: Repression 31.7.2007